Freie Aemter llll)
<» Abzug.
Art. <»2. (1558). Vor den Gesandten der VIII alten Orte eröffnet Hand Wilpert Zoller von Zürich,bch! die von Brcmgartcn den Abzug vom Vermögen seiner Frau ansprechen, während eö doch nur er-erbtes, nicht erworbenes Gut sei und auch größtcntheils nicht zu Bremgarten liege. — Dagegen erwi-dern die von Brcmgartcn: Es sei bei ihnen altes Herkommen, daß, wer Jahr und Tag da gewohnt habeuud fortziehe, den Abzug von all' seinem Vermögen geben müsse, daß dagegen jeder, welcher nicht einganzes Jahr bei ihnen gewohnt, sein Hab und Gut frei und ohne Abzug fortnehmen dürfe; da mansie von der Herrschaft Oesterreich an die Eidgenossen gekommen, alle ihre Freiheiten be-uätigt habe, da sie auch dem ersten Mann (Beat Göldlin) der Frau von ihrer Uebung Anzeige gemachtbabcn, so bitten sie, man möchte sie bei ihren Freiheiten und ihrem alten Herkommen bleiben lasse» —^ird in den Abschied genommen. Absch. 5K.<>.
7 Fall und Ehrschaz
Art. <5 ;z (I5K4). Wilhelm Werder von Boöwyl beschwert sich, daß der Landvogt ihm von dem sog"der Eidgenossen Gütli", das seine Voreltern vor scchszig Jahren um neunzehn Goldgulden gekauft unda»n st, guten Stand gestellt haben, nunmehr nach dem Ableben seines Vaters zwanzig Gulden zu Fallund Ehrschaz abgefordert habe, und bittet, man möchte ihn wie von Alters her bleiben lassen.— ES wirdwKruonllnm genommen; dem Landvogt wird anbefohlen, inzwischen im Urbar »achzuschlagen, ob be""uutes Gut fällig und chrschäzig sei oder nicht, und auf nächsten Tag darüber zu berichte». Absch.
7. s. (15K5). Betreffend die Beschwerde des Wilhelm Werder von Boswhl über den ihm ab-
geforderten Ehrschaz legt nun der Landvogt den betreffenden Artikel des Urbars vor, durch welchen die^schazpfljchtigfxjt bewiesen wird. — Der Handel wird ml mstrnonllum wieder in den Abschied genom
Absch. 244. <1.
8 Höhnten und Hinsen->r.. >'.»
^"r.nenthur von Hizkirch. welche bc.de den Zehnten ^ ^ genommen und dem Land-
er Fronwald gestanden, ansprechen und wegführen dieses nicht erhältlich wäre, den
Handel aus künftige Jahrrechnung zu bringen. Absch. ^ ^ vor - 'Vor ungefähr sechs
Heini Schmid. im Amt Mehenbcrg wohnhaft, bringen folgen ^ aelichcn wovon sie stets
^hren habe ihnen Landamman.. A-Pro von Uri etwas Geld ""s Kenrenz^^ g^^^ ^ ^ als
auf hundert Gulden zwei Mütt Kernen und c.» halbes Viertel s beslliwcrlrch
J'NS haben geben müssen; da in dieser thenren Ze.t dergleichen Zu" ' Ptrschreibung.
s°llcn. habe Huwhl Geld in Lucern geborgt und seinen Z»rs adge o^. daß die Kernen
er in Lueern hinterlegen sollte, von A-Pro nicht sie ihm in Zukunft
ö'use gänzlich verboten worden; deßhalb bitten sie «>" ^^d all ii.-llruenllniir genommen. Absch.
"'cht mehr als 5 vom IM Zins geben müssen. -- Der um einen Streit zwischen dem
'W- -r. - <i7 (1578). Bern begehrt Abordnung ^^^^^^, Urbaren aller Zehnten
Gotteshaus Königsfcldcn und dem Dorf oder Hof