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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1111
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Baden

iegcnhcit, sollen die Gesandten nach Baden instruiert werden, Absch, 754, i, 2<»t5 In Betreff^ Anstände zwischen Rath und Bürgerschaft zu Klingnau einerseits und Stalthalter Walther von^ioll von llri anderseits wegen des im Juli vorgefallenen Brandunglüks wird nach Anhörung heiderParteien gesprochen: Weil offenbar ist, daß weder von Roll noch seine Hausgenossen an diesem Unfallhuldig und, so sollen die über ihn gefallenen Aeußcrungen seiner Ehre nicht schaden; auch die von^'ngnau haben sich genügend verantwortet und defthalb sollen sie gegen einander gute Freunde und^clibarn sein und bleiben; die erlittenen Kosten soll jeder Theil an sich selbst tragen; wenn aber von^oll einzelnen Personen, die ihn an seiner Ehre angegriffen haben, das Recht nicht erlassen will, mag^ >>e vor den Gesandten oder aber vor dem Landvogt belange», Absch. 755, x,

o, Würeiiliiigca.

Art. 2ttZ» (156(1). Abgeordnete dieser Gemeinde bitten, man möchte ihnen, da der Weg nach derKlingnau, wohin sie pfarrgenössig seien, für kranke Personen und Frauen, besonders zurWinterS-allzuweit und beschwerlich sei, die Einkünfte ihres seit einigen Jahren unbewohnten Schwesterhauses"berlagen, damit sie einen Priester anstellen können; sie wollen nichtsdestoweniger an hohen Festtagen'hre rechte Pfarrkirche zu Klingnau besuchen und sich von selber nicht trennen, Nachdem dann der Land-^>reiber berichtet hatte, daß dieses ScbwesterhauS seit sieben Iahren nicht mehr bewohnt sei, daß sich auchaller Bemühungen noch niemand dahin gemeldet habe, daß dessen jährliche Einkünfte nur 8 Mütt,Artl, Kernen, 6 Vrtl, Roggen und 8 Gulden betragen, und daß, wenn die VIII Orte an die Erhal-"3 eines Priesters etwas beisteuern würden, auch der Abt von Wcttingcn und die Herren von Zur-

^ z>> einem Beitrag geneigt wären, nachdem aber die Boten darüber nicht instruiert zu sein erklärtwird die Bitte in den Abschied genommen, Die Boten der V katholischen Orte sind in Bcrük-

Hab'Mi

^ »i Würdigung obbenannter Umstände geneigt, ihnen zur Erhaltung eines Priesters behülflich zu sein.

3»ng, daß die von Würenlingen troz aller Anfechtungen stets treu am alten Glanben gehalten haben,

^bsch, l()g

a.

t. Zm'zach.t. Zurzacher Messt.

Art, 2 S t», (1563), Ein Anzug, daß zu Zurzach verschiedenes Maß und Gewicht gebraucht werde

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Na»,

die Badener-Elle und beim Auswägen das Pfund zu 36 Loth Züricher-Gewicht gebraucht werden

^ d daher viel Betrug vorkomme, wird ml iimli'nomliim genommen, Absch, 196, v. 2IZ Damit an>v> Uebervortheilung mit Maß und Gewicht verhütet werde, soll der Landschrciber

laiiie» der VIII Orte vor Beginn jedes Marktes öffentlich bekannt machen, daß bei Ausmessung von

^ Confiscation, Absch, 205. n. 212 <15831. Da neue Klagen

le>/ ^^"3 ">it Maß und Gewicht auf den Zurzacher-Messcn eingehen, so wird dem Landvogt anbcfoh-lcbl Zünftigem St. Verena-Markt ein Mandat zu erlassen, selbes an den gewöhnlichen Ölten anzu-dem Markt an zehn oder zwölf Orten öffentlich verlesen zu lassen, daß jedennann, bei^'w'ttuiig der Waare, nur daS Züricher-Maß und Gewicht gebrauchen dürft. Der Beschluß wird" genommen, damit jedes Ort seine Angehörigen warne. Absch. 6i>.. a. 2Z.cZ. (1584).

' Mißverständnissen bezüglich des Zurzacher-MarktS vorzubeugen, wird an Zürich geschrieben, daß manMarkt auf den 25. Juni neuen Kalenders verlegt habe, wornach sich jedermann richten mag.

^' 674, _ Z,/z, In Bezug auf die Zeit, wann der St, Vercnamarkt zu Zurzach abgehalten wer-