IIIS
Baden,
den soll, wird beschlossen, ihn bis aus weitere Verständigung nach dem alten Kalender abzuhalte», Absch-685) c. „ 215 (158K), Der Landvogt macht den Vorschlag, daß man. weil wegen der Märkte inZurzach jährlich gegen 800 Pfd. Kosten aufgehen, während die Märkte den regierenden Orten wenigoder nichts eintragen, von jedem Krämerstand eine Steuer, etwa 1, t^/z oder 2 Ort , je nacb der Gat-tung der Waare. beziehe und dagegen den Kaufleuten erlaube, vom Freitag bis Dienstag verkaufen ;»dürfen; er sei überzeugt, daß die Kaufleute damit wohl zufrieden sein würden nnd daß der Ertrag gegentOO Kronen erreichen dürfte; auch würde der Markt dadurch wieder mehr geäuffnet, — Der Vorschlagwird all ümtruonlluni genommen; was dann jedes Ort zn thun gesonnen ist, soll es noch vor Begin»des Markts nach Zürich melden, damit dieses dem Landvogt die betreffende Weisung ertheilen kannAbsch. 744, ll, — >21«, Da die Stimmen wegen des Zurzacker Markts und der in der Grafschaft Badenerrichteten Kerncngülten an Zürich noch nicht eingegangen lind, so wird jedes Ort nochmals dazu ansgefordert, Absch, 747. ll. — 2 >7. Abgeordnete der Gemeinde Zurzach beschweren sich über Steigerungdes Standgelds, indem es wider ihre Freiheiten und Rechte sei, und bitten ganz unterthänig, sie b"ihren Freiheiten zu belassen, Ihrem Ansuchen um Belastung bei ihren Freiheiten in Bezug aus denMarkt wird entsprochen; die Frage aber, auf welche Weise man die großen Unkosten mindern könnte,wird all msti-uonllnm genommen, Absch. 758,
2. Vers ch irdenes.
Art. 2 >8, <1568), Weil vielerlei Volk nnd mitunter auch Schelmen ans die Znrzachcr-Messc kom-men, daselbst aber kein Gefängniß ist, um solche Leute zn verwahren, so wird mit dem Vogt von Kling-nau das nöthige darüber verabredet, Absch 196. w, — 2 SS». (1569), Der Landvogt meldet, daß er a»>lezten Verenamarkt siebzehn Diebe eiugcstekt habe und daß bei solchen Umständen eö unumgänglich nöthigsei, ein Gefängniß daselbst zu erbauen; ohne Zweifel werde auch der Bischof von Coustanz, da er aucheinige Rechtsamen zu Zurzach besize, seinen Anthcil daran geben, und die Bauern durch Frohnen n, a, mUnterstüzung leisten,—Daher wird der Landvogt beauftragt, einen geeigneten Plaz ausfindig zu mache»Absch, 849. b. — 22»», <1570), Der Landvogt berichtet, daß er gemäß Weisung sammt dem Vogt desBischofs von Coustanz zu Klingnau den Bau des Gefängnisses einem Baumeister verdungen habe, dakaber bezüglich der Kosten der Bischof nicht höher taxiert sein wolle, als ein Ort der Eidgcnossenschafi-obschon dem Vogt von Klingnau ab lczter Tagsazung geschrieben worden, daß die Kosten zur Hälfte vo»>Bischof getragen werden müssen. Weil nun aber die Eidgenossen zn Zurzach gar keine Nuzung, dagegO'für die beiden Messen jährlich über hundert Gulden Auslagen haben, während die Amtsleute desschofs das ganze Jahr alle Nuzung beziehen, so will man auf nächster Jahrrcchnnng weiter darüber ver-handeln, Absch. 955, ll. — 22 > Der Landvogt legt die Rechnung vor über die Kosten des Gcfäng»^baues, die sich, abgesehen davon, daß die Unterthanen zu Zurzach nnd der umliegenden Dörfer einigthundert Frohntage geleistet haben, auf mehr als 600 Gld. belaufen; weil nun aber der Bischof vonstanz viel mehr Gefälle und Einkünfte zu Zurzach bestzt, als die Eidgenossen, und da überdies; lcztc^die Aufsicht bei den zwei jährlichen Messen gegen 120 Gld, kostet, und zudem der bischöfl. eonstanzis^Amtmann zu Klingnau durch dieses Gefängnis; anch viele Kosten erspart, so wird an den Bischofschrieben, daß man ihm die Hälfte des Bauschillings übertragen habe, Absch, 859, o. — 222, (15^Die von Zurzach bitten um Fenster in ihr „hübsches" Rathhaus, damit die vielen Fremden, welche >h^Messen besuchen, „anch sehen, wem sie angehören."—Wird ull m-gnionllum genommen, Absch. 896, ö-'