Baden 1109
Prälaten wird ad in-druondniu genommen, weil man des GroßkcllnerS Verantwortung auf die Klage desPrälaten noch nicht kennt, Ablch, 685, I. — 183. Dem Großkellner wird aufgetragen, auf nächsten^3 zu Baden alle Rechnungen des Gotteshauses bereit zu halten, damit mau alsdann gebührende Ord-nung geben könne. Die Verwaltung will man ihm vor der Hand noch überlassen. Absch. 689. I; —Bon der Mehrheit der VIII regierenden Orte wird der Prälat wieder eingcsczt, also daß er inschlichen und weltlichen Sachen' regieren, jedoch über seine Verwaltung jährlich Rechnung ablegen soll,^bscb, 691, ^ — 187. (1586). Abt Christoph und sein Amtmann von Zürich legen Rechnung ab für6s Jahr 1585. — Sic wird genehmigt, Absch, 744, ll,
>', vcnggcr».
Art, 188. (1556), Der Commenthur von Leuggern eröffnet: Cs habe der St, Johann-OrdenVlli Orte zu Schirmherren angenommen, dabei aber die Wälder und Hölzer sich vorbehalten und den^Pildbann, der dem Haus Leuggern stets als Eigenthum angehört habe; weil nun das Holz allenthalben^br gesucht sei und er von den Bauern nichts erhalten könne, so bitte er um die Erlaubnis;, Verbotebis auf io Pfv, erlassen zu dürfen, wovon die eine Hälfte ibm, die andere den Eidgenossen zugehörenltc. — Wird all rokorondum genommen, Abscb, II. 1,6.
18, j/vctiles.
Stadt Vade». .
Art I8?1, (1579). Abgeordnete der Stadt Baden bitten um eine Unterstüzung wegen ihres im^6hr 1598 erlittenen Schadens an ihrer Brüke und Landstraße, der sich auf mehr als 10,000 Gld. belaufe,bitten zu berüksichtigen, daß sie damals auf Ansuchen des Landvogtö Simon Wurstemberger das sehr be-lädjgte Schloß wieder in sichern Zustand gesezt baben,— Wird ad inKrnondum genommen, Absch. 355, Ii.—' ^ Jedes Ort soll denen von Baden wegen dieses Schadens 100 Gld, verabreichen. Wird von diesen^0antt mit dem Versprechen, dieses Geld nur zur Verbesserung der Landstraßen verwenden zu wollen,ich, 359, gg. — IkN. (1571). Der Landvogt berichtet über einen armen Knaben, der mit der „Mal-behaftet, dessen Eltern aber zu arm seien, um ihn in eine Pfründe im Siechcnhauö zu Baden cin-, "ien zu können, — ES wird ihm aufgetragen, mit denen von Baden zu reden, daß sie den Knaben>br Siechenhaus aufnehmen. Auch wird die Sache in den Abschied genommen, um sich auf nächster^6hrrcchuung zu besprechen, wieviel man beisteuern wolle, Absch. 371, PK. — An den Unterhalt
''esse Knaben steuert jedes Ort 5 Krön, bei. Absch 377, a. — IklH. (1575), Das Gesuch des jüngcrn^"bichreiberS von Baden um Schenkung von Fenstern mit der Orte Wappen in sein neues köstliches-6l>s wird ad iiwtriiondum genommen, Absch, 465, l>, - Dem Landschreiber werden die Fenster
der Mehrheit bezahlt: einiger Orte Boten haben jedoch darüber keine Instruction, Absch, 474,1.^ (1577), Ein Vorschlag des Landvogts bezüglich der Herstellung eines Gefängnisses zu Baden wird^ '^>n»o.ndum genommen, Absch, 515, v. — 1 ?!><». (1585), Das Ansuchen von Schultheiß und Rath^ Padtn um Schenkung von Fenstern mit den Ehrenwappcn der Orte in den „Herren-Garten", den^ »serfenstern" lassen möchte», wird in den Abschied genommen, Abscb, <>6, m,
I>, CokNnz,
Art, 1'»7, (1569), Bezüglich des Gesuchs der Salzliefcranteu, eine Sust zu Coblenz bauen zu^6ii, wjrd der Landvogt mit näher»; Untersuch beauftragt, (S d, Absch, 332, k.).