Baden.
Halle». Absch. 367. k. — 4i»tt (1564). Das Gesuch des Priorö Konrad Schmidli, es möchte jedes ONein Fenster sammt seinem Wappen in den neuen Saal des mit großen Kosten wieder hergestellten Got-teshauses schenken, wird ml iiislrumnlum genommen. Abjch. 035. u. 1<»7 Jedes der VIII Orte schenktfür Fenster und Wappen in das Gotteshaus 3 Kronen. Absch. 091. n. - ><»8. (1580). Der Prior desGotteshauses Sionen legt über seine Verwaltung Rechnung ab. Abjch. 755. u.
.1. Cisterpcttscrklostcr Wcttiiige».
Art. !<»?». (1550). Die sieben Orte verwenden sich bei Bern, cS möchte dem Abt erlauben, einSchiff für das Fahr daselbst aus beruerischem Gebiet machen zu lasten. Absch. 72. xx. 17^. (150.1)Schultheiß Pfhffcr wird erinnert, daß das Kloster dem Jakob Eichhorn, Bruder des verstorbenen Ab0daselbst, drei Mütt Kernen und drei Eimer Wein wie bisher verabfolgen >olle. Absch. 190. rr. ^171 (1504). Der Abt legt über seine Verwaltung des verflossenen Jahres Rechnung ab. - Sie wirdgutgeheißen. Absch. 228. 0. — 172. Das Gesuch des Klosters um Bestätigung eines mit dem Spitalzu Baden getroffenen Tausches um seine Gerechtigkeit im Fronwalde gegen 8 Mütt Kernen Bodenzim'und bei 40 Stük ausstehender Zinsen wird ml instruoiilluiii genommen. Absch. 238. ><. — 17k!. (1565).Die Gesandten der V katholischen Orte nehmen url rokoiönrlum die Beschwerde des Abts über seinen Kon-vent sowie den dem Landvogt und Landschreiber darauf ertheilten Auftrag. Absch. 244. x — S71. De»Abt legt über seine Verwaltung Rechnung ab. Sie wird gutgeheißen. Absch. 250. u. — 171 (1567)Ebenso. Absch. 288. I. — 17«. (1508). Desgleichen. Sodann bittet er, »ran möchte ihm die jährlicheRechnungsablagc erlassen, weil er bereits über 4000 Gulden laufender Schulden abbezahlt und Kinne»zwei oder drei Jahren alle „ablösigcn" Zinsen lösen wolle. — Dieses Gesuch wird in den Abschied istnommcn. Absch. 813. a. — 177. (1572). Das Gesuch des Abts, es möchte jedes Ort ein Fenster «stseinem Wappen in das dem Kloster gehörende Wirthshauö am Fahr bei Mellingen schenken, wird stmsli'uoiniuirr genommen. Absch. 396. 0.-178. (1580). Der Landvogt berichtet: Gemäß Auftrag habe 0sich vom Abt über deS Gotteshauses Schulden und Guthaben Rechnung geben lassen; aus derselben crgeb»sich, das; es eine bedeutende Summe schulde, daß es dagegen auch ziemlich zu fordern habe; um nun d>cdringendsten Schulden zu bezahlen und das Kloster vor weiten» Schaden zu schirmen, sollte ein Anleihe»aufgenommen werden; er bittet deßhalb um Weisung.— Wird in den Abschied genommen. Absch. 582. w175S. Auf die Klage des Großkellners, daß der Prälat der über die Verwaltung aufgestellten Vero»bnung nickt nachkomme, vieles verscze und bereits bei 32,300 Gulden Schulden gemacht habe, werde»Schultheis; Pfhffcr und die Landammänner Sckorno und von Flüc beauftragt, sich beförderlich nacktingen zu verfügen und Ordnung zu schaffen. Absch. 000. o. - 180. Die Orte, welche sich über de»wcttingischcn Abschied nock nicht entschlossen haben, sollen dieses beförderlich thun und ihre Stiiin»»"auf nächsten Tag schiken. Absch. 002. I.. - S8S. (1581). Der Großkellncr wiederholt seine Klage gest"den Prälaten und andere das Gotteshaus betreffende Sachen. Der Handel wird :nl instrnoinlniu stnommcn. Absch. 607. l. - »82. Die Gesandten zu Baden solleil vom Großkellncr des GotteshausRechnung abnehmen und dafür sorgen, daß vom Abt und von andern der aufgestellten Ordnung »st»gelebt werde; sie sollen auch mit dem Landvogt das nöthige verabreden. Absch. 010. g. - 486. Da dcKloster-Schreiber sich gar ungebührlich benimmt und des Schultheißen Honegger Sohn um diese Sstnachsucht, so soll jedes Ort seine Stimme darüber nach Luccrn lckikcn. Absch. 019. 8-» 8A.
Die vom Großkellncr abgelegte Rechnung wird genehmigt; die Frage betreffend die Wiedercinsezung