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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
1107
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Baden, j j

^edes Ort soll die in das Gotteshaus Fahr geschenkten Fenster auf künftiger Jadrrecbnnng zu Badenbezahlen, Absch. 495, o.

Beaedirtincr-Priorat Sioac».

Art, S tttK, (1557), Gin Bericht über den Haushalt im Kloster Sionen wird jedem Ort abschriftlich"i den Abschied gegeben, damit man auf nächsten Tag darüber instruiere, Absch, 39. k. ii»I, DieseAngelegenheit wird auf nächste Jahrrechnung verschoben, Absch, 93, k. !<»2, Der Landvogt gibt denBoten der V katholischen Orte folgendes'in den Abschied: Das Gotteshaus Sioncu habe seit alten Zeitenb«s Recht, zwei junge Leute im Gotteshaus zu Freiburg studieren zu lassen; seine dießfallsigc Reclama-Uon beim Prior und Eonvent zu Freiburg sei aber ohne Antwort geblieben; ferner werde der Gottes-b^nit in Sionen nicht gemäß Stiftung besorgt, der Prior führe eine unordentliche Verwaltung, lasse dieKirchcnzierdeu abgehen und die Gcbäulichkeiten verfallen, und das Gotteshaus Freiburg lasse dieses hin-ßchcn; dcßhalb wäre zu wünsche», daß das Gotteshaus Sionen dem von Wcttiugen incorporicrt würde,nichts neues wäre; denn vor einigen Jahren habe man ja auch die Klöster Wcttiugen, Minister-ien und Däuikon den bisherigen fremden Visitatorcu cutzogen und zum großen Ruzen dieser Klöster^e acht Orte über Wettingen, den Abt von Einsiedelu über Münstcrliugcu und den Abt von Wcttiugen"ber Däuikon gesezt. Absch, 33, i. S iitj, <1464), Der Prior von Obcrricd z» Freiburg im BreiSgauMeldet: Es spj bekannt, wie der St, WilhclmS-Orden das Priorat Sionen bei Klinguau in langjährigemgehabt und dessen Einkünfte genuzet habe, wie später der Prior Johannes Nöttlich zum Abt voneltingeu erwählt und das Priorat mit Zustimmung des CouveutS zu Obcrricd einem gewissen Georg^»inierlin übergeben worden, der später aus unbekannten Gründen entfernt wurde; seither habe derungeachtet aller Reclamatioucu nicht mehr in den Besiz Siouens gelangen können; er bitte also^Eidgenossen, sie möchten ihm zur Zurükstelluug verhelfen. Der Abt von Wettingcn hat nichts gegenE Zurükstcllung einzuwenden, wenn ihm zuvor die darauf verwendete Summe von 5699 Gulden^ßütet werde, Der Handel wird aci mKniviulnm genommen, Absch, 219, k, It»Ä. (1579), Der^ von Wcttiugen läßt vorbringen: Vor einigen Jahren sei das Kloster Sionen wegen unpriesterlichcm^benswaudel und schlechter Haushaltung des damaligen Priors Georg Hämmerlin dem Kloster Wettiu-dcs worden, durch welches Sioncu wieder in ordentlichen Stand gekommen; nach Absterben

^ Abt Perer sei dann das benannte Kloster dem Prior von Obcrricd, Wilhelmiter-Ordcus zu Freiburg" Breisgau, von den Vlll alten Orten übergeben worden mit der Bedingung, daß es an kein anderes^ eshaus entäußert werden dürfe, indem es sonst wieder au Wettingcn zurükfalleu würde; nun ver-"'e er, daß der gegenwärtige Prior das dem Kloster gehörige HauS in der Stadt Klinguau zur Hälfte^ aust nnd über 499 Gld, auf das Kloster geborgt habe; er bitte nun um Weisung, wie er sich zugalten habe, Daher wird nun dem Landvogt und beiden Landschrcibcrn zu Baden aufgetragen,Sachverhalt genaue Erkundigungen einzuziehen und auf nächsten Tag darüber zu berichten,359 aa. I<»Z. Der Prior von Sioncu legt in Folge der gegen ihn eingeleiteten llntermchungve schriftliche Verantwortung, ferner seine Verwaltungsrechnung, seine Eonfinnation und einen Briefstrior und Eonvent zu Obcrricd im Breisgan auf und bittet uutcitbanigst, ihn und seinen OrdenKloster bleiben zu lassen und zu schirmen. Da nun auch der Laudvogt und beide Laudschreiber be-"^cn, vaß seiner Verwaltung nichts auszusczcn haben, daß er den Gottesdienst ordentlich

^lehe und genügende Rechnung über drei Jahre abgelegt habe, wird seine Verantwortung genehm ge-