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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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1106
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Baden,

eine Visitation vorzunehmen und die Eoncubinen und Priesterjungfraucn aus dem Hand zu weisen undden Priestern bei Verlurst ihrer Pfründen zu verbieten, selbe wieder zu sich zu nehmen; widerspenstigePriester soll er mit Hülfe des Handvogts absezen und andere an deren Stelle ernennen. Absch.655.lv.-"1.48. Jedes Ort soll seinen Gesandten nach Baden Vollmacht ertheilen, daß es bei dem lezthin zn Badenerlassenen Abschied in Betreff der Chorherren zu Zurzach gänzlich zu verbleiben habe. Absch. 656. lv.

17 Stifte und Klöster.

St. Lerenastift Zurzach.

(VcrlimwUmgeu iU>er Sic Mstlichc DiScivli» der Chorherreu in Zurzach. s. Ärt. «»d

Art. I.4Z1. (1,576). Zwischen denen von Klingnau und Dettingen einerieitö und Propst und Capitel derSt. Vercnastift zu Zurzach anderseits waltet ein Streit in Betreff eines Weinzehntcns. Der Beschlußvom October leztcn Jahres über diesen Handel, durch welchen die Entrichtung des Weinzehntens erster«Überbunden worden, wird bestätigt. Absch. 659. g. l iZtt. (1586). Der Antrag des Ritters Roll, manmöchte dem Propst zu Zurzach, der der Kirche und andern Geichäften nicht mehr vorstehen könne, einenHelfer und Verwalter in der Person des Michael Schindler beigeben, wird in den Abschied genommenAbsch. 651. I».

>>. Bcuetm'tiuenuucuklaster Fahr.

Art. >'»1. (1566). Der Antrag, mit Hülfe des AbtS von Einsiedeln das Kloster Fahr wieder >»>lgeistlichen Frauen zu versehen, damit der Gottesdienst wieder gemäß Stiftung besorgt werde, wird >»den Abschied genommen. Absch. 196. p. 152 Landammann Abhberg macht die Anzeige, daß der Ab>von Einsiedeln sich entschlossen habe, das Kloster Fahr wieder mit geistlichen Frauen zu versehe».wird gebilligt. Absch. 205. v. IZtZ. (1565). Landammann An der Halden stellt die Anfrage, wie Dder Abt von Einsiedeln, der im Gotteshaus Fahr wieder die Messe herstellen wolle, gegen Zürich ver-halten, ob er nämlich daS Recht in Zürich oder vor den VIII Orten nehmen solle. Jedes Ort soll a«lkünftige Tagsazung zu Baden seinem Gesandten Instructionen darüber mitgeben. Absch. 247. n.134 (1566). Auf den Anzug, daß der Abt von Einsiedeln alle Einkünfte des Klosters Fahr zu Hände»ziehe und seinem Versprechen, das Kloster wieder mit Frauen besczen zu wollen, nicht nachkomme, er-wiedert Schwhz: Der Abt lasse junge Frauen zu Münstcrlingen und Feldbach unterweisen, um sie spät"nach Fahr zu thun ; auch habe er bereits die Herstellung des baulosen Klosters verdungen. Schw>)'wird nun beauftragt, den Abt zu Beförderung der Sache zu ermahnen. Absch. 262. I.I». (i57l>

Ein Anzug, daß nunmehr der Abt von Einsiedeln das Kloster Fahr wieder mit Nonnen gemäß StislN»sbesezen möchte, wird ml l okoiernlum genommen. Landammann Schorns bemerkt dabei, daß der verstorbenAbt große Baukosten gehabt, daß er erst kürzlich einen dem Kloster vortheilhaftcn Hof gekauft habe,noch nicht bezahlt sei, und bittet, mit der Sache nicht zu sehr zu eilen. Absch. 689.V. 13<» <1572»Lucern wird ersucht, binnen vierzehn Tagen ein Schreiben an Schwhz zu erlassen, damit dieses den ^von Einsiedeln dahin vermöge, daß er das Kloster Fahr wieder mit Frauen bescze. Absch. 690. ""137 lieber den Anzug von Schwhz. man möchte das Kloster Fahr wieder mit Frauen versehen, >v^'einöwcilen nicht eingetreten. Absch. 405. p. 138. (1575). Der Fürstabt von Einsiedeln ist sc''"'"Versprechen, das Kloster Fahr mit Frauen zu besezen, noch immer nicht nachgekommen. Deswegen wi^Schwhz ersucht, ibn dahin zu vermögen, daß er sein Versprechen löse. Absch. 482. o. Ii5?>.