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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1105
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Baden, 1,05

Oranger zu stellen und die widerspenstigen Priester der geistlichen Obrigkeit zu verzeigen, Absch, 578, i>,Propst und Capitcl der Stift Zurzach beschweren sich im Namen der Stift und der gesammtenesterschaft der Grafschaft Baden über diese Maßregel und bitten, daß ihre Coneubinen, wenn nichtihren Häusern, doch in der nämlichen Ortschaft, wo sie wohnen, geduldet werden, bis Gott einen^ >cil vom andern scheide, und zwar dieses wegen ihrer unerzogenen Kinder, die der Pflege ihrer Müt-lo sehr bedürftig seien, ferner weil der Klcinzehnteu, der den größten Theil ihres Einkommens aus-'""che, durch Weibsleute am besten könne eingesammelt werden, Weil mau aber über dieses Gesuchinstruiert ist, wird es in den Abschied genommen, Absch, 582, I5Z<» Auf ein Anerbietender^hvrhcrren von Zurzach in Betreff ihrer Beischläferinnen wird geantwortet, Absch, 591, k, Z37. Dader Kirchherr von Schneflingen einen so ärgerlichen Wandel führt, daß selbst die katholischen Uiuerthanener die seelischen Prediger als ihn anhören, wird an den Eollator, den Abt von St, Blasien, gcschrie-"6 er möchte denselben absezcn und die Pfründe einem gcscbiktcn Priester verleihen, Absch. 593, g.Der Abt von St, Blasien hat, dem Perlangen der V katholischen Orte entsprechend, den licder-Pfarrer (Franz Müli) zu Schneflingen abgesezt und einen gelehrten Priester mit dieser Pfründe^lchnt, Es wird ihm dafür gedankt, Absch, 597, >, SA?). Auf den Bericht, daß der Pfarrer zu^'neistugen sich unpriesterlich aufführe und daß er einige Personen, die nicht gebeichtet, zur hl, Com-gehen lassen, wird der Landvogt beauftragt, den Sachverhalt zu untersuchen. An den Abt^t, Blasien wird geschrieben, er möchte sich auf nächstem gemcin-cidgcuösstschcn Tag mit seinenGe-^üsaiiicn" einfinden, Absch, 699, l, I Att Laudammanu Abhbcrg soll au seine Obern berichten über^ ärgerlichen Handel des PropstS zu Fahr mit einer Klosterfrau daselbst und dafür sorgen, daß die Kloster-^ucn dem abgesondert leben, Absch, 692. ß. IAI (1581), Die Anzeige, daß der Propst zu

^ ^ 'losen, wenn er eine Eoncubinc oder Köchin geschwängert, derselben einen Ehemann gebe, wird allgenommen, damit man auf einem V-örtischcn Tag dem Laudvogt Weisung ertheilen könne,gegen den Propst zu verhalten habe, Absch, 695, r. IAZ (1582), Die V katholischen^ ü" Luecrn eingeführte Maßregel, nämlich ungehorsame Priester von ihren Pfrün-j , ^ entsezen, zur Abschaffung des Priester-ConeubinatS in der Landvogtei ganz geeignet wäre; da sie^ darüber nicht instruiert sind, nehmen sie es in den Abschied. Absch, 626, u. I I T Da der^ ''ihflester zu Baden ei» höchst ärgerliches Leben führt, wird dem Abt von Wettingen als Eollator an-sehe ^ deuselbeit unverzüglich zu entlassen und die Pfründe mit einem unbescholtenen Priester zu ver-q>, 'iuch wird au die von Baden darüber geschrieben und der Handel all irr^timeullum genommen,ch, 627. Jedes Ort soll seine Gesandten auf nächsten Tag zu Baden in Betreff des är-

unpricstcrlicheu Lebens der Chorherren in Zurzach mit entsprechenden Vollmachten versehen,^ ch ((27, u, IA? Jeder Gesandte soll au seine Obern berichteil, was man an die Chorherren zu

ljtich 'ZfEeff des neuen Pfarrers Wolfgang zu Klingnau geschrieben hat, Absch, 642, 6,der e Gesandten irach Baden sollen bevollmächtigt werden, gegen das ungebührliche Leben

^ Chorherren in Zurzach Maßregeln zu treffen, durch Aufstellung eines Coadjutors oder ans andere^ibsch, 653, j, IA7. Auf deir Bericht, daß nicht nur die Chorherren in Zurzach, sondern noch, ^ Priester in der Grafschaft Baden ihre Coneubinen wieder zu sich genommen haben und ihr frü-'^ ärgerliches Leben führen, wird dem Ilr. Müller von Constanz mit allem Ernst befohlen, mit Be-^nuig nicht nur in Zurzach, sondern in der ganzen Grafschaft Baden, in Gegenwart des Landvogts

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