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Baden,
?» Polizeisnchcu
Art. 77, Il559>. Die Anzeige des LandvogtS, daß Hans Kling van Brugg die auf dem Pfingstlmarkt zu Zurzach in einem Beutel gefundenen 23 Gld., ungeachtet der Reklamationen bei Schultheiß undRath zu Brugg, zu Händen der VIII alte» Orte nicht herausgeben wolle, wird Bern in den Abschied gegebenAbsch, 89. Ii. — 7». (1560). Bern wird denen von Brugg befehlen, das Geld an den Landvogt abzu-liefern, mit dem Vorbehalt jedoch, daß in ähnlichen Fällen das gleiche gegen Bern beobachtet werde.Wird zum Verhalt in den Abschied genommen. Absch. 93. «I. 70 (1567). Mauriz Rcinhart, genanntKoler oder HirSdieb, und Peter Weber von Nizza, welche als falsche Spieler zu Baden gefangen liegen,aber an der Folter nichts bekennen wollen, werden freigelassen und aus der Eidgenossenschaft verbanntAbsch. 288. g. — 80 (1572). Auf die Beschwerde des AbtS von Wettingen, daß das Kloster von Bett-lern förmlich umlagert werde und daß er, während er früher nur sechzig bis siebzig Stük für Almosc»jährlich gebraucht habe, nun mit fünf- bis sechstbalb hundert Stük kaum ausreiche, wird dem Landvoglanbefohlen, mit einer hinlänglichen Anzahl Bauern sich zum Kloster zu verfügen, die unpresthaftcn Land-streicher gefangen zu sezcn, die schuldige» nach Verdienen zu bestrafen und die übrigen fortzuweise»Absch. 396. — »I . (1577). Au den Landvogt zu Baden, an die Stadt Baden und an den Land'schreibe? in den Freien Acmtern werden Weisungen erlassen, wie sie sich gegen die herumschweifende»Schelmen und Landstreicher zu verhalten haben, namentlich wie der Landvogt auf künftiger Zurzachc»'Messe verbieten solle, daß bei Vcrlurst von Leib und Gut jemand daselbst sich finden lasse, der sich nichtüber seine Geschäfte genügend ausweisen könne. Absch, 514, g.
X» .Hlittdci und (bewerbe
Art. 82. (1561). Der Kehr (Fährmann, von Coblenz, der die Buchöfässcr den Rhein hinauf »aä'Schaffhausen führt, klagt, daß alles, sogar die Schiffe, Pferde und Futter theurer geworden, daß cdwenn das Wasser zu groß oder zu klein sei, die Fässer über Land führen müsse zu seinem großen Sä'"den, daß er oft wegen des Laichs zu EgliSau nicht auf dem Rhein fahren dürfe und daß man nun a»cl'dasselbe beim Ausfluß der Töß ihm wehren wolle; er bittet, seinen Lohn um etwas zu verbessern »"?ihn wie von Alters her fahren zu lassen, indem er sonst nicht bestehen könnte. — Wird in den Absehtgenommen; dem Landvogt wird aufgetragen, sich bei den betreffenden Kaufleutcn zu erkundigen, ob t'"'dazu einwilligen. Absch. 128. g. — 8)Z. (1562), Der Landammann von Schwhz, vorjähriger Landvolkerstattet nun Bericht über das Resultat seiner bei den Kaufleutcn dieser Sache wegen eingezogenen E'kundigungen, — Wird in den Abschied genommen, Absch. 162. kk. — 84. (1563). Der Vogt vi.»'Klingnau führt Beschwerde, daß dem Bischof von Eonstanz, dem die Fischenzen im Rhein von Neki»^'bis Lausen oberhalb Coblenz, sowie die in der Aare von Laufenburg bis an die Limmatspize zu verleiht"zustehen, durch Strcisbären, Spreit- und Streifgarne und „Bolangel" viel Schaden zugefügt werde, ^bittet um Abhülfe. Daher wird dem Landvogt aufgetragen, die Schuldigen zu strafen und darauf ^achten, daß weder in der Aare, noch in der Rcuß und Limmat mit solchen Garnen und Angeln gefi^werde. Auch dem Landvogt in den Freien Acmtern und denen zu Bremgarten und Mellingen wirdbefohlen, den ihrigen das Fischen mit solchem Zeug zu verbieten. Auch Bern soll denen von Brugg ^chcs verbieten. Absch. 196. u. — 8S. Bern beschwert sich, daß der frühere Landvogt zu Baden, ^thasar Hcnzli von Nnterwalden, jemanden gleich unterhalb des FahrS zu Windisch eine Schiffmühlc