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dritthalb Mark Silbers unter die bischöflichen Amrsleute zu verthcilen seien; es soll sich nun jedes Ortdarüber entschließen, ob man es dabei bleiben lassen wolle oder nicht.—Sollten Briefe nach Rom in Be-^rff des Statthalters nöthig sein, so soll Luccrn im Namen der katholischen Orte selbe ausfertigen,^bsch. 710, i). _ I HZ. Der Landvogt berichtet, daß der Statthalter zu Pfäfers ihm beim Bezug derTalle und Bußen, die er zu Händen der fünf und der sieben Orte einnehme, Eintrag thue, und wünscht,daß man bei Erwählung eines neuen Abts diese Verhältnisse regle.— Wird in den Abschied genommen,^bsch, , lg 0. In einer Zuschrift an Zürich spricht der Bischof von Ehur sein Bedauern aus,
daß i„, Mai die Erwählung eines Abts zu Pfäfers nicht zu Stande gekommen sei, und bittet um be-förderliche Ansczuug eines neuen TagS. Antwort: Man habe das Begehren, weil man gegenwärtig dar-über nicht instruiert sei, in den Abschied genommen. Absch. 710. <i. — 117 Es langt ein Schreibenk»i vo„i Bischof von Ehur in Betreff Erwählnng eines Abts zu Pfäfers. Nachdem man dasselbe demStatthalter mitgetheilt, bringt dieser folgendes vor: Der Bischof habe dem Priester, den er auf diePfründe zu Eschen investiert, 47 Gld. abgenommen; auf die Anzeige, daß der Bischof nach Pfäfers kom-"tcn werde, um einen Prälaten zu ernennen, haben die Conventnalen dagegen protestiert, indem gemäßFreiheiten des Gotteshauses die freie Wahl dem Eonvent und nicht dem Bischof zustehe; ferner habe^ Bischof an den ganzen Eonvent eine Eitation gcschikt, bei Strafe des Bannes in Ehur zu erschei-nen; Bruder des Bischofs habe zu Pfäfers öffentlich geäußert, das Kloster mußte, wenn es nichttan unter des Bisthums Gewalt gehörte, noch darunter gebracht werden n. a. m. Und als nun nochaiidainmann Schorn» gemeldet, daß der Bischof jezt für Einscznng des Prälaten 5 — 00t) gute Guldenordere, während gemäß des Gotteshauses Freiheiten nie mehr als 2—0 Mark Silber unter die bischöf-^ >an Amtsleute zu vcrtheilcn gegeben worden, so wird der Handel all iimtenomlum genommen. Absch.^ an. — 1^8 (1580). Das Gesuch des Statthalters und Convents um Erwählung eines Prälatenau die Stelle des kürzlich verstorbenen Abts Bartholomäus wird in den Abschied genommen. Jedes Ort^ leine Meinung nach Lucern schiken, damit dieses zu Erwählung eines neuen Prälaten einen Tagattsezen kann. Absch. 744. g. — II?» Der Statthalter, den man zum Prälaten als den geeignetsten hält,^'hcbt Bedenken gegen seine Ernennung; daher wird der Handel bis zur Ankunft des päpstlichen Lega-trn eingestellt. Absch. 752. i.
l>. SchwestcrhmiS (Begnieii) zu Mets.
Llrt. >311 (1550). Ammann God von Mcls meldet, daß durch Fahrlässigkeit das Schwestcrhauöhalbst abgebrannt sei, bei welchem Anlaß auch das Kirchendach Schaden gelitten habe; es seien auch^lbst zwei so schlecht dotierte Caplaneicn, daß kein Priester darauf bestehen könne, während der Lcut-0ester eine gar zu weitläufige Pfründe habe; es bitten daher die Kirchgenossen von Mcls, man möchte')»cu eine Beisteuer zur Herstellung des Kirchendachs geben und die Einkünfte des SchwefierhauscS^ Zwei benannten Pfründen incorporicrcn, damit dort geschikte Priester angestellt werden können. -. "d in den Abschied genommen. Absch. 5. 0. — > ZI. (1558). Das wiederholte Gesuch um eine Bei-ffkucr an das abgebrannte Kirchendach wird in den Abschied genommen. Absch. "0. e. 132. (1559).
geordnete von Mcls eröffnen, daß sie das HanS, worin von Alters her ein Priester seine Wohnung^habt, nach dem Abbrennen des Schwestcrhauscs an die Schwester haben abtreten müssen und daß sie"un keinen Priester mehr halten können; sie bitten um Zurükstcllung dieses HauseS. — Nach erhaltenem^'cht, daß die Schwester ein leichtfertiges Leben fübre, und da man findet, daß es besser wäre, dort