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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1084
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SarganS,

Eidgenossen gehöre, weil der Fall den Landfrieden betreffe, Absch, 598, 6, 131 Der geweseneStatthalter zu Pfäffikon, Johannes, wird in die Verwaltung des Klosters eingcsezt mit aller Vollmachtin geistlichen und weltlichen Sachen: dem Abt und Convent wird anbefohlen, demselben gehorsam zusein widrigenfalls mau sie nach Verdienen strafen würde. Der Hofmeister wird entlassen; es wird ihmjedoch auf seine Bitte ein Monat Frist gegeben, mit den Leuten abzurechnen. Absch. 598,Ig" Das Gesuch deS Abtö, ihm eine angemesseneCompctenz" auSzusczen, nämlich jährlich 200 guteGulden au Geld, zwei Fuder Wein, ein Roßauf seinen Leib" und einen Diener, wird in den Abschiedgenommen; ebenso die Anzeige dcö Deeanö. daß ein Dcean jährlich vom Gotteshaus 100 gute Guldenund ein Fuder Wein als Besoldung bezogen habe, Absch. 508, b, 133 Dem entlassenen Hofmeisterist man laut seiner Rechnung 101 Gulden schuldig geblieben; er bittet um Entschädigung, da er, in deiHoffnung länger da bleiben zu können, vieles angeschafft habe, das er nun mit Schaden wieder verkau-fen müsse Absch 598 o. - 15». Uuterwaldcu soll den Statthalter Wildrich. der einen schmähliche»Brief au den Statthalter zu Pfäfers geschrieben hat. dazu anhalten, daß des leztcrn Ehre gewahrt werde,Dem Stattbalter wird anbefohlen, zu berichten, was es für eine Bewandtu.ß habe mit den 28 Gulden,die Wildrich anspricht, Absch, 602, e. - 133 (1581), Landammann Waser soll dafür sorgen, da,:Statthalter Wildrich das Buch, das er von Pfäferö mit sich fortgcnommen, unverzüglich an Schwyz ab-liefere; sollte Wildrich Abschriften daraus nöthig haben, möge er solche besorgen. Absch. 608, g.13«, Da durch die nachlässige Rechnungsführung des gestorbenen Hofmeisters Andreas Glarncr nichtnur das Gotteshaus Pfäfers großen Schaden, sondern auch einige eidgenössische Boten, der Landvogt z»Sargans und der Stadtschrciber von Lucern viele Kosten und Arbeit gehabt haben, was alles noch nichtberichtiget ist, wird der Handel in den Abschied genommen, Absch. 608. t>. 137. Alt-Statthaltcr MWildrich ist dem gegen ihn ausgefällten Urtheil, wegen seines Handels mit dem gegenwärtigen Statt-halter Hans Heider schriftlichen Widerruf zu leisten, nachgekommen, womit man sich zufrieden gibtAbsch. 608, o. 138, Das Gesuch der Erben des alt-Hofmeisterö A, Glarner, man möchte den Arrestaufheben, welchen der Landvogt auf dessen Nachlaß gelegt habe, wird wegen mangelnden Instructionenin den Abschied genommen, Absch, 605. o. - 13k». Die Relation der wegen des alt-Hofmeistcrs na»PfäferS abgeordneten Boten wird genehm gehalten. In Folge dessen wird dem Statthalter geschrieben,er soll den Wildrich von Untcrwaldcn und die andern, welche dcö Gotteshauses wegen Arbeit gehabthaben, zufrieden stellen, Absch, 610, l. 1»S». (1582), Dem Gesuch des alt-Decans Wilhelm Schädlctund des ait-Statthaltcrs Wildrill' um eine Verwendung beim Statthalter und beim Landvogt bezügli»einiger Erstanzcn wird entsprochen, Absch, 625, Ii. 1»1. (1583). Das Schreiben an den Bischof vo»El ir bänglich der Weihnug und der Auuatcu des Prälaten zu Pfäfers wird auf nächsten gemein-cid-"ssischen Tag verschoben; dem Statthalter und dem Landvogt wird anbefohlen, noch zuvor darüber 5"berichten Absch, 660, l>. (1581). Wegen des Spans mit dem Bischof von Chur bezüglich d0

Annaten wird an den Statthalter geschrieben, er ,oll auf nächsten Tag zu Badcu die betrcffeudenwabrsameu mitbringen, damit man sich gemäß derselben zu verhalten wisse, Absch. 689. m, - 1»3, (l58o>Da der Abt gestorben ist, so sollen die Boten auf nächsten Tag zu Baden mit Instructionen abgefert'gwerden, ob man einen neuen Abt erwählen oder wie man die Sache zu Händen nehmen wolle. Ab,»697,,..'^. i?t,. Bezüglich der Annaten, welche der Bischof von Chur vom Gotteshaus Pfäferö fordet,findet mau in den Freiheitsbriefen dieses Gotteshauses, daß im Fall der Benediction eines neuen Ab"?