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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1083
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Sargans. is>83

^n erwählten Ammann wiederum abseze und in seiner Gegenwart einen andern erwähle. Absch. 589, b.621. Auf die Anzeige des Hofmeisters Wildrich, daß nach Absterben des bisherigen Ammanns der Abtlammt den Gerichtsleuten mit Ucbcrgehung des alten Hofmeisters, dem doch diese Stelle früher zuge-sichert worden, den Uli Gantner zum Amman» erwählt habe, hatte man dem Landvogt bereits aufgetra-üen, für Aufhebung der Wahl zu sorgen. Nun wird dieser augewiesen, bis auf weiter» Bescheid denAmman» au seiner Stelle bleiben zu lassen, Absch, 589, k. 12:!. Der Hofmeister führt Klage, daßlc>u Vorgänger dem Abt noch keine Rechnung abgelegt und die Ucbergabc nicht gemäß der dem Landvogtabgelegten Rechnung gemacht habe, indem er ihm weniger Vieh übergeben, als in Rechnung stehe, ver-miedene Summen eingenommen und nicht in Rechnung gebracht habe u.a.m. Daher wird dem Landvogt undHofmeister Wildrich anbefohlen, so bald möglich den frühern Hofmeister vorzuladen und ihm anzu-^'ßen, daß er bei höchster Strafe und Ungnade binnen Monatsfrist speeificierte Rechnung ablegen undMeuse die unter ihm aufgelaufenen Exstanzen einziehen oder crsezcn solle, Absch, 589, g, I2t1 Auf^ Anzeige des Hofmeister», daß der HauSrath, namentlich die Betten, im Hof zu Ragaz ganz in Ab-M'Ü gekommen seien, und daß man dem Herrn von Greplaug und dem Ammann Hässi bedeutendeSummen schulde, wird dem Landvogt und Hofmeister Vollmacht crthcilt, eine Summe gegen angemesse-Zins aufzunehmen, daraus den HauSrath herzustellen und die dringenden Schulden und Zin-^ Zu bezahlen, Absch, 589, Ii 12A. Da bisher durch die Badrechnung ziemliche Unkosten cntstan-und die Badwirthe um eine bedeutende Summe im Rükstand geblieben sind, wird dem Landvogt"ud Hofmeister anbefohlen, für Verminderung jener Unkosten zu sorgen und die Badwirthe zur Bczah-'"'g ihrer Schulden anzuhalten, Absch, 589. i. 12». Die Anzeige des Hofmeisters, daß der Decan^brlich iH) Gilden fordere, weil man dem frühern Decan auch so viel gegeben habe, und die Verant-wortung des Deeans werden in den Abschied genommen, Absch, 589. I<, 12<» Dem Hofmeisteraufgetragen, eine bessere Ordnung in Bezug auf die Diensten im Kloster einzuführen, ohne sichbei» Decan oder Consent daran hindern zu lassen, Absch. 589. l. 127. Die Anstände zwischen demHofmeister und dem Decan bezüglich der Verwaltung werden auf gegebene Zusicherungen des Convents^gelegt; der Deean soll in Zukunft die Kirche und was zum Gottesdienst gehört, der Hofmeister da-ngen die ökonomische Verwaltung besorgen, wichtige Fälle vorbehalten. Absch. 589, m. 128. Das^ll'istlichx Begehren des Bischofs von Vercelli, man möchte die Verwaltung deö Gotteshauses PsäferS,wo die Sachen so jämmerlich stehen, möglichst bald einem geeigneten Geistlichen übergeben, wird all inKi-non-genommen, Absch. 59l, Ii. 12?). Da laut Bericht des Landvogts der alt-Hofmcistcr noch immer'"cht Rechnung abgelegt hat, so wird dem erster» nochmals anbefohlen, unverzüglich die Rechnung abzu-bbhinen und dann über die Verhältnisse deö Gotteshauses zu berichten, Der Landvogt und der Hofmci-lollen ferner des Gotteshauses Forderungen so viel möglich einziehen und dessen Schulden bcrich-t'gcii, Auf die Anzeige, daß der päpstliche Nuntius die Verwaltung des Gotteshauses in Bezug aufo» Gottesdienst, sowie die geistlichen und weltlichen Sachen dem Statthalter zu Pfäfsikon übertragenlabe, >yjrd Schwhz ersucht, den Statthalter zur Annahme zu bewegen. An Zürich und GlaruS wird um. ^^hcstuug ihrer Ansichten darüber geschrieben. Absch. 598.Der Landvogt wünscht Wci-wie er sich bezüglich der im Bad zu PfäferS verfallenden Bußen zu verhalten habe, denn der Hof-baistex prätendiere das Recht, einen zwinglischen Prediger von Lindau, der an verbotenen Tagen FleischHessen habe, im Namen des Gotteshauses bestrafen zu können, während er glaube, daß die Strafe den