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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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SarganS,

lich alle Laarschaft und Kostbarkeiten mit sich fortgcnommen und sich später wieder auf Kosten des Klo-sters eingekauft; ferner seien innerhalb zwölf Jahren sechs Aebtc erwählt worden, was das Kloster über609(1 Kronen gekostet habe; ferner müsse sich der Abt jedesmal wegen der Lenediction mit dem Bischofvon Chur, dem die Arüchte des ersten Jahres gehören, abfinden; ste schlagen vor, man möchte sich mitdem Bischof, dem man seit einigen Jahren bei verschiedenen Anlassen behülflich gewesen, verständigen,Dieser Bericht wird all istoroiulum genommen, Absch. 521, ». S IL. Der Vorschlag, den Decan zumVerweser und Schaffner des Gotteshauses zu ernennen, weil der Prälat anKindeöstatt" sei und derHofmeister nur für seinen Vorthcil sorge, wird in den Abschied genommen, Absch, 524, l>.

IltZ (1576). Landammann Gasser und Hauptmann von Flüe werden nochmals beauftragt, behufs Un-tersuch der dortigen Verwaltung nach Pfäsers sich zu verfügen, Absch, 551, >>. IIA. Der Abt undder Decan, sowie der Hofmeister und der Landschrcibcr werden auf künftige Jahrrechnung zu Baden ei-tiert, um sie bezüglich der Allstände zwischen den beiden erstern anhören und die Sache erledigen zukönnen. Absch, 537. lc, IIS, Wilhelm Schädler von Lucern, Decan zu PfäferS, beschwert sich überverschiedene Anschuldigungen und erwartet, daß man ihn bei seinen erlangten Briefeil schirmen werdeDagegen erwidern die Anwälte des Abts, daß die Verantwortung dcö Decans unbegründet sei, daß der-selbe gleich im Anfang sowohl in die Verwaltung als in die Regierung sich habe einmischen wollen, daßer eines unsittlichen Lebenswandels sich schuldig gemacht habe und daß der Abt hoffe, bei seinen Rechte»geschüzt zu werden. Zu Verhütung fernerer Anstände wird nun erkennt: Der Decan soll seine Stelltim Kloster aufgeben und keine Ansprüche mehr an das Kloster haben; dagegen soll der Abt verpflichtetsein, demselben die Propstci und Pfarre zu St, Leonhard zu übergeben, dieselbe zu verbessern, wenn sienicht ein angemessenes Auskommen bieten sollte, und dem Decan wieder hinauözugeben, was er in dasGotteshaus gebracht habe. Absch, 539. gg. I I«. Luccrn beschwert sich über Unbilligkeiten des AbtSund der Beamten deS Klosters, sowie des LandschrciberS Bußi gegen den Decan des Klosters und gegen dttLucerncr Knaben, welche zu Acuffnnug des Gottesdienstes in's dortige Kloster aufgenommen worden, DicstBeschwerde, sowie der Antrag. Gesandte dahin abzuordnen, um die Sache zu untersuchen lind der Unord-nung in der Verwaltung abzuhelfen, werden in den Abschied genommen. Absch, 555. cl. 117. (15791-Jedes Ort soll seinen Gesandten auf nächsten Tag zu Baden Vollmachten bezüglich des Klosters mitgeben, Absch, 572. g. S.(1560). Walther Schießer von GlaruS, vormals Eauzler zu Einsiedel»,bittet um den Schreiber- und Hofmcisterdienst zu Pfäfers. Dieses Gesuch sowohl als die Klage übeterbärmliche Verwaltung dieses Gotteshauses werden all rokoronllum genommen. Uri soll dafür sorge»,daß ein ehrcnwerther Manu aus den katholischen Orten zu dieser Bcamtuug erwählt werde, Absch, 576,1,-^1 Landammann Lussi stellt im Namen seiner Obern das Begehren, mau möchte den StatthattetWildrich von Unterwaldcn, der sich um das erledigte Amt eines Hofmeisters und Schreibers zu Pfäfer?beworben und bereits die Stimmen von vier Orten ausgebracht habe, durch eine Abordnung hinauf begleiten, ihm die Verwaltung übergeben und zugleich seine Besoldung fcstsezcn. Das Begehren wird »'den Abschied genommen; jcdcS Ort soll seinen Entschlup darüber mit Beförderung nach Lucern melde»,damit die Aufführung vor sich gehen könne; inzwischen soll der Landvogt die Angelegenheiten des GottesHauses gut besorgen, Absch. 582.1. ILi/. Da der Landvogt sich beschwert, daß der Abt, entgegen de>»alten Herkommen, den Ammann zu Ragaz in Gegenwart des LandvogtS zu ernennen, dieses Jahr ve»'sich aus einen Amman» erwählt habe, so wird ihm anbefohlen, den Abt ernstlich aufzufordern, daß