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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1081
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Sargans, jgyj

künfte des Klosters und die Exstanzen zu verzeichnen, ebenso die Schulden inner- und außerhalb desklands, ferner die ausstehenden Zinsen, endlich die Baarschaft, den Vichstand, Hausrath, sowie die Vor-^the an Wein, Korn, Fleisch, Mnlchen u, dgl. 6) Der Abt soll so wirtschaften, daß er in Zukunft dielahrlichen Zinsen bestreiten und die Schulden abbezahlen kann; er darf weder große Bauten vornehmen,"och Guter kaufen oder Geld auf das Kloster aufnehmen ohne Wissen und Willen des Landvogts und^andschrcibers. 7) Der Landvogt und der Landschreiber sollen alle Monate einmal das Kloster besuchen">u sich ^ überzeugen, wie der Abt sich halte; sie sollen Vollmacht haben, die Amtsleute und Diener bei' rn zu ermahnen, getreuen Bericht zu geben; wenn sie einen Fehler finden, sollen sie es dem Abt an-lege» und auch die Vll Orte davon in Kenntnis; sezcn; eine Abschrift der Vermögcnsbcreinigung soll'u das Schloß zu Sargans gelegt werden. 8) Der Landschrcibcr soll bei allen Bad- Rechnungen und wich-chrn Geschäften, bei namhaften Einkäufen und Verkäufen von Wein, Ochsen u, s, w, zugegen sein; erll'U überhaupt die Verwaltung beaufsichtigen und über alles Bericht erstatten bei seiner Eidespflicht,^Ich, 464, a. Ein Anzug, betreffend die schlechte Verwaltung im Kloster, wird in den Abschied

^uonimen, Absch, 478. ct. IttÄ. Nach der Rükkehr des VogtS Dullikcr aus Pfäfers soll Lucernübrigen Orten berichten, wie er es daselbst gefunden habe, Absch. 480, fl, I(1576), Demerwählten Landvogt Ulrich Dulliker von Lueern wird aufgetragen, mit dem Landschrcibcr sowohler den Gottesdienst als die Verwaltung im Kloster genauen Untersuch anzustellen und über das Re-beförderlich zu berichten, Absch. 486, e. Auf den Bericht, daß die Schulden des KlostersKreits auf 17,VVV Gulden sich belaufen, und auf den Antrag, einige Güter des Klosters zu verkaufen,'U dessen Schulden aus dem Erlös zu tilgen, wird dem Landvogt aufgetragen, sammt dem LandschrcibcrAbt nochmals die Rechnung abzuverlangen, diese auf nächsten Tag zu Baden zu schiken und sich in-^üchen zu erkundigen, wie das Kloster aus seinen Schulden gebracht werden könnte, Absch, 497, 6.flu ^andvogt begehrt Weisung, was er mit dem Geld, welches von einigen dem Kloster abgelös-

" kleinen Gülten herrühre, anzufangen habe. Es wird ihm befohlen, im Einverständnis; mit dem Abtves Geld wieder anzulegen, Absch, 497. o, Dem Landvogt wird aufgetragen, aus den dem

ch er abgelösten Zinsen die dringendsten Schulden desselben zu tilgen; ferner einige der abgelegensten^ ^ verkaufen und den Erlös ebenfalls an die Tilgung der Schulden zu verwenden; auch soll er^"^chreiber dahin vermöge», daß er dem Kloster nicht mehr Zins als 5 vom 1VV abnehme; die auf^ kstcchtstag nach Lichtensteig abgehenden Gesandten sollen den Abt von St. Gallen ersuchen, einen"glichen Priester aus seinem Convcnt zur Ucbcrwachung des Gottesdienstes und Führung der Ver-^ tung zu Pfäfers herzugeben, Absch 499, ll. I MZ. (1577), Da ein junger Convcntual des Klo-Zu Tübingen in seinen Studien sich auszeichnet und eingutes sinnreiches" Gcdächtniß habe» soll,^ via» jedoch vernommen, das; der Abt denselben wieder zurükberufen wolle, so soll Lueern in der Vkc Namen au den Abt schreiben, er möchte den jungen Menschen noch fortstndicren lassen, indem man'"^hin an gelehrten Leuten Mangel habe, Absch, 508, o. Illl». Landammann Gasser von Schwhzch ^ 'ö^ptmann von Flüc von Ilnterwalden werden abgeordnet, um in Betreff der Verwaltung, des"ltesdicustes, der Bauten, des Kanzlers, der Schule u, a, m, zu Pfäfers genaue Erkundigungen cinzu-^fleheifl da von Seiten des Abts und DecanS, des Hofmeisters und des Landschreiberö widersprechende^richte hierüber eingegangen sind, Absch, 518, i. III - Die Abgeordneten Landammann Gaffer und^uptmaun von Flüe berichten, wie das Kloster in die Schulden gerathen sei; Abt Rußinger habe näm-

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