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SarganS.
drei Obbenannten beauftragt, sich über den Sachverhalt genau zu erkundigen und auf nächster Tagsazungdarüber zu berichten. Absch. 250. ll. — S»7. Der Schreiber des Abts von PfäferS berichtet an die Vkatholischen Orte, daß die Neugläubigen in der Pfarre Schanfigg in Bünden, wo der Prälat Collator sei,behaupten, es müsse der Abt ihnen auch einen Prediger erhalten, und daß sie demselben die Einkünfte derPfarre Hinterhalten; er bittet um Rath, da ein Proccß leicht mehr kosten würde, als jene Einkünfte be-tragen.—Daher wird ihm gcrathen: Der Abt soll denselben, wenn sie ihr Begehren wiederholen sollten,anzeigen, daß er ihnen einen geschiktcn Pfarrer geben wolle, der sie mit Messelesen und predigen verseheund das Evangelium „gemäß des neuen und alten Testaments" auslege, und daß sie, wenn sie nicht beider Messe bleiben wollen, zur Predigt gehen mögen; wenn sie sich aber auch damit nicht begnügen sollten,so soll er mit Hauptmann Florin und andern in Bünden sich in'ögeheim über die Sache bcrathen und danndas Resultat den V Orten mittheilen. Absch. 250. o. — (1566). Der Abt von Pfäfers beklagt sichdarüber, daß mehrere Gemeinden in Bünden, als Oberems, Untervaz, die im Schanfigg, seinem Gottes-haus? die schuldigen Zehnten und Zinsen nicht mehr, oder nur unter Bedingungen entrichten wollen, dieLchengütcr verleugnen oder gar Stüke von denselben verkaufen u. a. m.Daher wird an die III Bündeernstlich geschrieben, sie mochten ihre Angehörigen dazu anhalten, daß diese dem Gotteshaus Pfäfers allesdas leisten, wozu sie von alter Uebung und Rechts wegen verpflichtet seien, und möchten darüber schrift-lich antworten. Absch. 268. (1567). Auf den Bericht, daß der Abt übel haushalte, denGottesdienst nicht versehe, einen ärgerlichen Lebenswandel führe und sich an eine Köchin gehängt, diealle Gewalt habe, daß er endlich gedroht, er werde aus die Baarschaft greifen und sich aus dem Landentfernen, wenn man die Köchin von ihm thuc, wird der Landvogt beauftragt, genau Acht zu haben undnöthigenfalls über Baarschaft, Silbergeschirr und Schriften die Hand zu schlagen, damit nichts abhandenkomme. Landammann Tschudi wird ersucht, dem Abt zu vcrdeutcn, daß man ihn absezen würde, wenn ersich nicht bessern sollte. Absch. 288. i. — l Der Auftrag an Landammann Tschudi wird erneuert.Absch. 283. II. — (1572). Die Anzeige, daß die Bündner dem Abt von Pfäfers einen streitigenZehnten zu entziehen suchen, wird all instiuonllum genommen. Absch. 401.8. — (1575). NachErwählung eines neuen Prälaten (Barthol. Spieß) werden folgende Artikel beschlossen und demselbenund dem Convent zum Verhalt mitgctheilt: 1) Der Abt soll als würdiger Hirt dem Kloster in allerGottesfurcht sowohl in Beziehung auf die Regel und den Gottesdienst, als bezüglich der Verwaltungvorstehen und (oll dem Landvogt und Landschreiber jährlich Rechnung ablegen, bis die VII Orte alsSchirmherren ihm dieses wegen guter Verwaltung erlassen. 2) Wenn sich zeigen sollte, daß er übel haushalte,oder daß er ein ärgerlich üppig Leben führe, Dirnen halte oder dem Convent solches gestatte, oder denGottesdienst nicht gemäß der Regel besorge, so sollen die VII Orte das Recht haben, ihn abzusczen undeinen andern zu erwählen. 8) Der Abt soll allen Aufwand mit Pferden, überflüssiger Dienerschaft, un-nöthigcn Gastereien u. Vgl. vermeiden, nicht mehr als drei Reitpferde halten, treue, sparsame Diener an-stellen und im Kloster, nickt aber zu Ragaz wohnen, damit er seinen Convent beaufsichtigen könne; Mcze»und leichtfertige Dirnen soll er beim Kloster nichr dulden; bei Einsammlung der Früchte, des Weins undKorns jedoch und bei andern Geschäften darf er zu Ragaz sein, so lang sein Aufenthalt daselbst nöthisist. 4) Zu Vermeidung der großen Unkosten, die bisher wegen getrennter Haushaltung entstanden, sdiiin Zukunft der Abt und der Convent an Einem Tisch essen, oder wenigstens in Einem Zimmer. 5)des Abtes Verwaltung besser beurtheilcn zu können, soll ihm der Landschreiber behülflich sein, die Ein