Sargans ^,79
Meil und zu Portels am Flumscrberg während der unruhigen Zeiten in Abgang gekommen seien unddaß, weil früher große Kreuzgänge dorthin gewesen, einige der Landleute selbe wiederherstellen möchten;2) daß es in einigen Gemeinden Personen gebe, welche an verbotenen Tagen öffentlich schlachten undFleisch essen; !j) ^ Rönne, durch deren Unvorsichtigkeit das Kloster zu Mcls abgebrannt sei undwelche öffentlich Hurerei getrieben habe, nunmehr in einem Priestcrhans zu Melö wohne und ein schönes^'»kommen beziehe, während man, wenn man sie fortweisen und ihr jährlich etwas verabfolgen würde, einenHülfspriestcr anstellen könnte, — Diese Berichte werden zur Jnstructionscrlheilung auf nächsten Tag'u den Abschied genommen, Absch, 359, m. — Jedes Ort soll seine Gesandten auf nächste Tag-lazung im Betreff der drei Gapellen mit Vollmachten abfertigen, damit die Zierden in denselben wieder^gestellt werden, Absch, 361, In— -5)2. (1572), Der Landvogt berichtet, daß der Sigrist in Ealfcusenvoreiniger Zeit durch falsche Vorgaben die Zusicherung, ihn und seine Erben bei der Sigristcnpfründe bleibenZu lassen, von vier Orten zu erhalten gewußt habe, daß aber derselbe die Kirche nicht reinlich halte unddas Haus verfallen lasse, u, s, w. Deshalb wird der Landvogt beaustragt, den Sigrist zur pünktlichenEinigung der Kirche anzuhalten; der Bericht aber wird all roterenllum genommen, um sich auf näch-^r Tagsazung zu entschließen, ob man den Sigrist an seinem Amt belassen wolle, Absch, 396, ll. —^ (1580). Da einige Unterthancn der Vogtci vom katholischen Glauben abgefallen sind, was dem Land-leben zuwider ist, so wird dem Landvogt anbefohlen, zuerst durch die Priester und gütliche Mittel,ann aber, wenn dieses ohne Erfolg wäre, mit Strenge gegen selbe einzuschreiten, die Fremden aber ausku> Land zu weisen, Absch 593, in, — 5)H (1581), Bezüglich der Rechnungen der Kirchen und Pfrün->n der Landvogtei, der Bereinigung der Bücher und Urbare, des Untersuchs der seetischen Bücher,^ Erneuerung der Lehen und Zinsurbare der Herrschaft soll nach dem Vorschlag des Landvogt Ord-geschaffen werden. Der Vorschlag aber über Abkanfung und Lcdigung der Leibeigenen, die ausHerrschaft Sargans in andere Herrschaften ziehen, wird in den Abschied genommen, Absch, 603, i.—' ^ (1586), Glarus macht Anzug: Es habe die Herrschaft Wartau sammt deren Gerichten, Lehen, Lehenund dem Kirchensaz seiner Zeit durch Kauf an sich gebracht; da nun aber die Bauern das Ein-oninicn dieser Kirchen zu Händen nehmen und das, was sie nicht zur Unterhaltung des Predigers be"rfcn, verschwenden, so begehre GlaruS, daß man die Bauern dazu anhalte, benanntes Einkommen ihm^Zustellen und über das bereits Eingenommene Rechnung abzulegen; es gebe dabei die Versicherung,uß es den Ueberschuß nur auf den Kirchenbau u, d, gl, verwenden werde, — Das Begehren wird inku Abichicd genommen; der Landvogt und der Landeshauptmann sollen über den Sachverhalt genaueKündigungen einziehen, Absch, 744, 6.
144. Kloster
i>. Bcncdictmcrkloster PfäferS.
Art 5)<» (1565). Da das Kloster Pfäfers mit Zinsen und Schulden ubcUadcn und bei Pra al^ noch junger Mann ist, so werden der Landvogt, Ammann Klcgcr und Vogt Vchmid von ^gaz w-^uftragt, dem Abt zu einer ordentlichen Verwaltung Anleitung zu geben, nnnnze Blanche nn Ke>en^Zuschüssen und nothwcndige Verbesserungen anzuordnen. Da man auch vernommen ?at, ap derDecan gemäß einiger Freibeitöbriefe das Recht anspreche, die Ersparnisse des Gotteshauses seinen Ange-hörigen vermachen zu dürfen, ferner daß der Schreiber dem Kloster nicht wohl haushalte, so werden die