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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
1069
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Rhcinthal

llsiii)

Kobelwies bitten, man möchte zur Schlichtung dieses Streithandels auf ihre Kosteil Rathsboten voneinigen Orten absenden; denn der Vertrag, den Abgeordnete deö Abts von St, Gallen zwischen ihnen"ud ihren Nachbarn zu Obcrried gemacht, würde ihnen und ihren Nachkommen zum größten Nachtheilgereichen. Daher werden Boten von fünf Orten beauftragt, sich am 12, Oetobcr zu St, Gallen einzu-binden, den Span zu besichtigen, beide Parteien und jenen Vertrag anzuhören und dann die Sache güt-lich oder durch einen Rechtsspruch abzuthun, Absch, 111, i, 142. ES eröffnen die Gesandten desAbts von St, Gallen: Mau habe auf leztem Tage zu Baden beschlossen, einige Gesandten abzuordnen,um den Span zwischen denen von Kobelwies und denen von Obcrried zu untersuchen; da nun aber demAbt alle Gerichtsbarkeit daselbst zugehöre und da gemäß kaiserlicher Freiheiten kein von ihm erlasseneslirtheil appelliert werden könne, so bitten sie, daß mau ihn bei diesen Freiheiten schüze, Da manuun keineswegs im Sinn hat, dem Abt an seinen von Kaisern und Königen erlangten Freiheiten einigenAbbruch zu thun, sondern ihn vielmehr dabei schirmen will, weil aber die von Kobelwies begehren, daßMan auf ihre Kosten Boten abordne, den Span zu besichtigen, wird der leztc Abschied bestätigt, Absch.115, 443 (1561), Zürich, Luccrn, Schwhz und GlaruS sollen auf den 1, Mai wegen dieses Spans^oten nach St, Gallen senden, Absch, 128,>, 144. (1566), ES werden einige Boten abgeordnet,um die Marchung des streitigen Wäldes vorznnchmcn; dem Abt von St. Gallen wird davon Mitthcilunggemacht, Absch. 166, nn. .1.43, Sckelmeister Sproß, Schultheiß Pfhffcr, Landammann Abhberg und^ndammaun Meggcli werden beauftragt, sich sammt dem Landschreibcr von Baden am 17, Oktober zu^bpenzell einzufinden, um die immernoch unerledigten Anstände zwischen denen von Kobelwies und vonObcrried beizulegen zu suchen, Absch, 265, >>. 1,41». (1568). Abgeordnete derer Voss Kriesern und^berricd führen Klage, daß, nachdem sie vor mehr als hundert Jahren von den Grafen von Ems den^ofi- und Kleinzchuten diesseits des Rheins um 1678 Pfund und 16 Schilling abgekauft, nun diese^fen voil Personen, welche auch Güter im Hof Kriesern und Oberried besizeu, den Zehnten einfordern;^ haben, melden sie weiter, mit den Grafen das Recht zu Obcrried gebraucht und dann aus Unkcnnt-' das Urthcil an den Abt von St, Gallen appelliert; da sie jedoch Briefe gefunden, gemäß welchen in^u Jahreil 1566 und 1567 Allstände über den nämlichen Zehnten durch die Rathsbotcn der Vlll Orte^ustchjcden worden seien, so bitten sie, die Eidgenossen möchteil als hohe Obrigkeit diesen Span zu Han-^u nehmen, Dem Abt von St, Gallen wird der Sachverhalt mitgetheilt mit dem Begehren, er möchte^ zum nächsteil Tage schriftlich berichten, was er zu thun im Sinn habe, ob er diesen Handel den re-g'ncnden Orten zum Entscheid überlassen wolle oder nicht; auch wird die Sache all insruonlluin gcnom-"'en, Absch, 616, ii.

c. Hof VttstlM».

Ärt. 44?. (1558), Der Landvogt macht die Anzeige, wie die im Hof Lustnau von ihren Gerichts-^Ncil mancherlei Beschwerden erleiden müssen und daß sie deßhalb, indem sie in Erfahrung gebracht,ch! vor Zeiten die Grafen von Wcrdcnbcrg sie denen von Ems verpfändet oder verkauft haben mit^ Recht der Wicdcrlosnng, sich von diesen Gcrichtshcrren loszukaufen beabsichtigen, oder dann die re-gikrendcn Orte darum angehen wollen, sie zu ihrcu Händen zu lösen. Wird in den Abschied genom-"'°N; Zgrich und Glarus sollen inzwischen die betreffenden Schriften hervorsuchen, Absch, 64, u.^8- (I5g0), Da man schon ab zwei Tagsazungcn an die Grafen von EmS vergeblich um Auskunft ge-rieben hat, was für Gerechtigkeiten sie an dem freien Reichshof Lustnau zu haben glauben, da man