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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Rhcinthal.

Absch. 625. g. S39. Appenzell verlangt, daß die Rechnungsablage über die Fraucnpsrüude zu Rhein-egg und Thal fürderhin in Gegenwart der betreffenden Landleute von Appenzell stattzufinden habe, wasbisher nicht geschehen sei, obgleich ihm ein Dritthcil dieser Pfründe zugehöre; sodann beschwert es sich,daß die Güter dieser Pfründe von denen von Rhcinegg und Thal eigenmächtig verliehen werden, daßdie Frevel auf der gemeinsamen Allmend oder dem Gcmeinwerch von den Landleuten nicht geleidet wer-den, und verlangt, daß die Baunwarte dieses jährlich dem Landvogt thuu sollen; stellt endlich dasBegehren, daß die Schazung des Weins nicht mehr durch im Rheinthal niedergelassene Fremde, sonder»von Leuten aus den anstoßenden Vogteien vorgenommen werden solle. Diese Beschwerden und Be-gehren werden in den Abschied genommen; dem Landvogt aber wird anbefohlen, über den Sachverhaltauf nächster Jahrrcchnung zu berichten. Absch. 626. m. (S. auch Art. 65). 133 (1585). Der Borschlag,für die Kirchengütcr eigene Einzichcr zu ernennen, wird all instiuonllum genommen. Absch. 766. g.13<» Auf lczter Jahrrcchnung war verfügt worden, daß bei der jährlichen Ablcgung der Kirchenrcchnnngzu Rhcinegg und Thal stets ein Landammann von Appenzell oder aber einer der Räthc anwesend sei»soll, weil bisher das Kirchengut verschwendet worden. Daö nun gestellte Begehren derer von Rheineggund Thal um Aufhebung dieses Beschlusses wird abgewiesen. Absch. 716. g.

(1565 und 1566). Anstände mit dem alten Herrn von Sax wegen Entlassung der Priester in derPfarre Scnnwald und Rotenkirchen, Entfernung der Bilder und Ccremouien und Anstellung von Prc-digern. (Siehe die Absch. 246. g.; 241. g.; 242. o.; 244. n.; 266. g.; 276. o.)

19. Localos.

». Altstätte».

Art. 137. (1556). Das Gesuch derer von Altstätten um Schenkung von Fenstern mit den Wappe»der Orte in ihr Rathhaus wird in den Abschied genommen. Absch. 11. l. S38. (1576). Auf eine»Anzug des Landammanns von Appenzell wird obiges Gesuch wieder in den Abschied genommen. Absck656. ll. 13i> (1583). Die von Altstätten bitteil um Ausfertigung eines Bidimus einer ihnen vo»den ^III alten Orten im Jahr 1532 crtheilten und nun schadhaft gewordenen Urkunde, ferner um We>sung über ihr Verhalten, da sie sich, über ihren alten Brauch, nämlich zur Abnahme der Steuer-, Pfrü»den- und Vogteircchnungeu von jeder Religionspartci eilten Manu zu bezeichnen, nicht mehr verständigenkönnen. Nach Anhörung eitles Berichts des Landammann Mcggeli von Appenzell und des LandammaN»Häjst von GlaruS wird dem erstcrn und dem Landvogt Dietrich Stauffacher aufgetragen, beförderlichstin's Rheinthal sich zu verfügcu und die Unterthanen ganz ernstlich zur Ruhe und Eintracht zu ermahne»'denn wenn eine Partei etwas dem Landfrieden entgegen anfangen sollte, würde man sie exemplarischbestrafen. Wird all roloronllum genommen. Absch. 657. g. (S. auch Art. 95 u. 134).

I>. Äobclmies und Oberried.

Art. 1.9«. (1566). Schwhz soll seinen Boten, der mit dem neuen Landvogt in daö Rheinthal reite»wird, Appenzell den Landammann Mcggeli und der Landvogt im Rhcinthal den Hans Gisler beanf-tragen, sich nach'KobelwieS zu verfügen, den Anstand zwischen denen von Kobelwies und denen vo»Kricsern in Betreff des Holzes und Waidgaugs an Ort und Stelle zu untersuchen und im Verein »u^dem Abt von St. Gallen sich Mühe zu geben, damit ersterc bei ihrem alten Herkommen geschüzt bleibe»,oder selben wenigstens zu einem bessern Vertrag zu verhelfen. Absch. 98. -g. > 91. Abgeordnete vo»