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Meinthal,
ferner seither in Erfahrung gebracht hat, daß benannter Hof jährlich bei 500 Gld, rein ertrage und daßder alte Graf don Werdenberg nur 2500 Pfd, denen von Ems darauf versezt habe, so wird nochmalsan die Grafen geschrieben, sie möchten sich auf nächstem Tag zu Baden über ihre Rechte an benanntemHof ausweisen. Inzwischen soll jedes Ort nach dem Originalbricf der Verpfändung suchen und seineBoten auf nächsten Tag über die Sache instruieren, Absch, 103.5. — >4«», Lucern und Glarus werdenbeauftragt, in ihren Archiven nachzuforschen, ob sie unter den Documentcn über den Verkauf der Herr-schaft Werdeuberg etwas finden, wie der Hof Lustnau an die Grafen von Ems gekommen, und darüberauf nächsten Tag zu berichten, Absch. 111. m. — ISO- (1563). Der Landvogt macht Anzug: Die Herr-schaft Zwingenstein, der Hof zu Lustnau und Widnau sammt den Steuern, Zinsen u, s. w. sei seiner Zeitvon den Grafen von Werdenberg, die auch Herren zu Rheinegg gewesen, um 5300 Pfd. Haller denen vonEms auf Wiederlosung hin versezt worden; schon dreimal habe man an die von Ems geschrieben, siemöchten urkundlich darthun, wie benannte Herrschaft und der niedere Gerichtszwang an sie gekommen sei,habe aber noch keine Antwort erhalten. Die Bitte wird nun wiederholt, die Eidgenossen möchten dieAblösung gegen den jährlichen Ertrag übernehmen. Daher werden Zürich und Lucern beauftragt, inihren Archiven den Versazungsbrief von 1395 aufzusuchen.— Die Sache wird übrigens all mslrnonllumgenommen. Absch. 196, ll.
a. Zt. Margarethen.
Art 131 (1558). Die von St. Margarethen-Höchst berichten, wie sie stets große Kosten mit Ein-dämmung ihrer Güter gegen den Rhein haben, wie sie viele Straßen und Brüken unterhalten, in Kricgs-zeiten auf ein?r weiten Strekc den Rhein bewachen und jährlich die Reichssteuer bezahlen müssen, ohnean all' diese Kosten etwas einnehmen zu können; sie bitten dringend um die Erlaubniß, eine eben sogroße Steuer, wie die vier obern Höfe Oberried, Marbach, Balgach und Bernang erheben zu dürfen, dader Abt von St, Gatten, als Herr der Niedern Gerichte, diese Erlaubniß bereits ertheilt habe,—Da manjedoch darüber nicht instruiert ist, wird es in den Abschied genommen, Absch, 56, k.
a, Rheinegg und Thal.
Art. 1,32. (1581). Die von Rheinegg und Thal wünschen einen Teich im Bauricd, Buchsee ge-nannt, aus welchem früher die Landvögte die Fische bezogen hatten, der nun aber verfallen und ausge-füllt ist, zu kaufen, um einen Waidpla; daraus zu machen, — Das Gesuch wird all mstnwnllnm genom-men, Absch, 610. b.
>, Rheinegg.
Art. 133. (1582). Abgeordnete derer von Rheinegg legen ihre Freiheitsbriefe vor, die sie vonKaisern und Königen, den Herzogen von Oesterreich und andern Fürsten und Herren erlangt hatten,und bitten um Bestätigung derselben, indem darin enthalten sei. was für Freiheiten sie in Bezug aufdie Besazung ihrer Aemter bcsizen. — Es wird entsprochen. Absch. 647. g. — ,-54 (1533). Da manvernommen hat, daß die von Rheinegg, damit die Katholischen nicht wissen, was die Lutherischen ver-handeln, alle Katholiken aus ihrem Gericht und Rath entfernt haben, bis auf den alten Stadtammann,so sollen die Gesandten zu Baden bei den Landammännern Meggeli und Theiler nähere Erkundigung^darüber einziehen, Absch, 666. g.