Thurgau.
22 Locales.
n. Vischofszell.
Art. SSI» (1586). Landammann Abyberg von Schwyz meldet: Es habe Goldschmied I. Strasser>" Schwyz mit einigen Burgern zu Bischofszell, mit denen, er einen Anstand gehabt, ein ÜbereinkommenStrossen; der Sekclmeistcr, der Spitalmeister nnd der Stadtschrciber aber haben denselben ungeachtetdieses Vertrags an seiner Ehre so sehr angegriffen, daß er es länger nicht dulden dürfe, und bitte deß-b"lb, ihm zu einer Ehrenerklärung behülslich zu sein. Daher wird dem Landvogt aufgetragen, über denSachverbalt einen lintersuch anzustellen und das Resultat auf die Jahrrechnung zu Baden einzusenden.Absch. 656. g. — SSI. (1584). Die auf die Bcnedietiou zu Kreuzlingen abgehenden Gesandten sollenden Streithandel des Goldschmied Jörg Strasser zu Schwyz mit denen von Bischofszell beizulegenNlchen, Absch. 674. n. — SS2. Die Gesandten nach Kreuzlingen sollen sich auf ihrer Heimreise trennen;die einen sollen in Bischofszell über die gegen den Sekelmcistcr, Stadtschreiber und Spitalmeister einge-gangenen Klagen Kundschaften aufnehmen und das nöthige mit Herrn Wohlgemuth verabreden; dieandern sollen im Gotteshaus Paradies die Bauten besichtigen und darüber referieren. Absch. 677. >>.—'»St!, Bezüglich des Strcithandels zwischen den Brüdern Fridolin, Jakob und Wolf Spiser, genanntZwinger, Burger zu Bischofözell, einerseits, und dem Bischof zu Constanz anderseits, endlich dem^ekelmeister Bartholomäus Rictmanu, Spitalmeistcr Jakob Riedeisen und Stadtschrciber Erhart Scherbin Bischofszcll als dritter Partei, bringen erstcrc durch ihre Beistände? HanS Heinrich und HanS UlrichMörikofer folgende Klage vor: Da verflossene Weihnacht Vogt, Räthe und Gemeinde der Stadt Bi-lchofszcll nach alter Uebuug Rath und Gericht haben besezen wollen, haben sie mit Bewilligung ihres^ogts, des Herrn von Bernhausen, vor ganzer Gemeinde das Begehren gestellt, man möchte Rath undBericht nicht also mit unter sich verschwägerten Personen besezen, damit sie nicht wieder in die frühereUngnade verfallen ; dieses wohlmeinende Begehren sei vom Vogt und einigen Rätheu übel aufgenommenworden, daher mau sie geheißen, von der Gemeinde abzutreten; nun haben der Sckclmcister, der Spital-weister und der Stadtschrciber sie beim bischöflichen Statthalter angeschwärzt, als wollte» sie Gemeindeund Bürgerschaft wider den Bischof aufreizen, weßhalb sie beim Statthalter in große Ungnade gefallenleien, ja man habe bereits sie zu verhaften beabsichtigt, ungeachtet sie Bürgschaft für Leib und Gut au-fboten und um Anhörung vor einem unparteiischen Rechten gebeten haben, wo sie darzuthun gehofft, daßUe nicht trozig oder ungehorsam sich benommen haben; um nun der Verhaftung zu entgehen, haben sie''ch geflüchtet; jezt bitten sie um Hülfe, Rath und Schuz, um ein unparteiisch Recht und um Entschädigungihre von den drei Urhebern erlittenen Mißhandlungen und Kosten. — Hierauf antworten die An-wälte des Bischofs, nämlich Ilm Johann Hager, Kanzler zu MörSburg, und Wolf von Börnhausen, Gefchtöherr zu Hagenwyten: Sic haben die Beschwerden der Zwinger angehört und von denselben mehrGehorsam gegen ihre Obrigkeit erwartet, als sie seit einigen Jahren an den Tag gelegt; besonders habe^idolin Zwinger schon lange hochmüthig, trozig und ungehorsam wider Bogt und Räthe sich benommen,'eas sie durch Kundschaften beweisen können; sie bitten deshalb dringend, man möchte den Bischof beiwinen Freiheiten, Sprüchen, Verträgen und Rechten schirmen, die Kundschaften anhören und dann dieZwinger zur Ordnung weisen; dann werden Statthalter und Räthe damit einverstanden sein, beförder-est ein gemein unparteiisch Recht zu halten. — Endlich verantworten sich der Sckelmeister, der Spital-'"nster nnd der Stadtschreiber also: Es befremde sie die Eitation und die Beschwerden der Zwinger,