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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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1047
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Thurgau, j(^7

32<». Ein Anbringen der Äbtissin wird in den Abschied genommen. Dagegen hält man nicht für gut,daß der Hofmeister kein Weib hat nnd daß ihm zwei Laicnschwcstern beigegeben werden, Schwvz soll demgegenwärtigen Hofmeister anzeigen, daß er bis Mitte März abzuziehen habe. Absch, 619, 327 (1582).Die Äbtissin hat einen Hofmeister zn Besorgung der weltlichen Angelegenheiten des Klosters erwählt undstellt nun an die Schirmorte das Gesuch um Bestätigung dieser Freiheit, den Hofmeister nach ihrem Ge-fallen, jedoch aus den Schirmorten und mit des betreffenden Ortes Zustimmung, erwählen zu dürfen,^s wird entsprochen; der Gesandte von Zug aber nimmt es iu den Abschied, weil er darüber keine Voll-machten hat. Und damit weder der Hofmeister noch andere Mannspersonen m das Innere des KlostersZu treten nothig haben, wird beschlossen, ein Rechnnngszimmcr daselbst einzurichten, wie zn Dicßenhofenauch geschehen ist, Absch, 625. 6. 328 (1586). Lueern wird an die Frau Magdalena Gntjahr erin-uert, die im Kloster Paradies sich aufhält. Absch. 655. p. 32?» (1584). Der alt-Hofmciffcr wünschtf'stne Jahrrcchnung abzulegen. Wird auf gelegenere Zeit verschoben. Absch. 671. o. 330 DieÄbtissin wünscht Rechnung abzulegen. Daher sollen die Gesandten, welche zur Bcnedietion des neuenPrälaten nach Kreuzlingcn abgeordnet werden, auf ihrer Heimreise diese Rechnung abnehmen nnd das»öthige bezüglich der Verwaltung, der Bauten n, a, m. verordnen, Absch. 674. i. 331 Wie dieuicht währschaft gefundenen Bauten im Kloster zu ändern seien, ob man den Frauen die Verwaltung über-geben wolle, um die Schaffncrei loö zn werden, und wie dem Kloster bezüglich der Unlerthanen, welchedie Klostermühlc nicht mehr bcnüzen wollen, zu helfen sein möchte, darüber soll jedes Orr feinen Gesand-ten nach Baden Instructionen mitgeben, Absch. 686. p. 332. Was in Betreff des Gotteshausesverhandelt worden, sowie hinsichtlich der angeordneten Clausur, darüber soll jeder Gesandte an seineObern referieren. Absch. 694. m. 333. (1585). Das Ansucben der Äbtissin um die Bewilligung,den Hofmeister entlassen und dafür nur einen Einziehcr anstellen zu dürfen, wird in den Abschied ge-nommen; jedes Ort soll seine Stimme darüber nach Lueern schiken, damit dieses an die Äbtissin überdas Resultat berichten kann. Absch. 698. Ii.

>», Cisli'rsiciiseiiiinciiklvstrr Daiiiwn.

Art. 334. (1558). Die Gesandten von Lucern, welche den Hauptmann zu St. Gallenaufgeführt"haben, berichten, daß sie sich überzeugt haben, wie das Kloster Däniton gut verwaltet nnd der Gottes-dienst ordentlich versehen werde, daß aber die Äbtissin um Erlaß der jährlichen Rcchnnngsablage, diedein Kloster viele Kosten verursache, bitte mit dem Erbieten, auf Verlangen stets über ihre VerwaltungRechnung zu geben. Wird in den Abschied genommen. Absch. 66. o. 333. (1566), Lucern wirdan Bezahlung der 14 rhein. Gld, für das Feilster in den Kreuzgang des Klosters erinnert, Absch, 205 g.^3<» (1564). Die Äbtissin beschwert sich, daß ihr die Äbtissin von Magdenau die 100 Guld., welche siebei Aufnahme in leztercs Kloster an ihre Pfründe verwendet habe, nicht zurükcrstaltcn wolle, obschon siellur einige Jahre bis zu ihrer Erwählung als Äbtissin zu Dänikon in Magdenau gewesen, und daß selbe ihrdas Recht vor dem Abt zu St. Gallen dargeschlagcn habe. Der Abt von St. Gallen dagegen stellt tchriftlichdie Bitte, man möchte die Äbtissin abweisen, oder selbe laut der Freiheit der Graftchast Doggcnburg, wohinMagdenau gehöre, an's Recht dorthin weisen, wo die Beklagte wohnhaft sei. Da nun aber die Boten keinePollmacht haben, in die Jurisdiction des Abts von St. Gallen einzugreifen, so wird der Handel ml insti-non-ünm genommen. Absch. 228. o. - 337. (1567). Pannerherr Kolin von Zug bittet, man möchte seinerBase, Schwester der Äbtissin von Dänikon, welche die Verwaltung des Gotteshauses einige Zeit sehr