IM»;
Thurgau,
Frauen zu sorgen, Auf seine Anregung wird ferner beschlossen, daß die sechs Schirmorte des KlostersParadies sich bald möglichst über einen Tag verständigen, um vom Bogt Rechnung abzunehmen, Absch,558, ß. — 521 (1579), Dem bisherigen Schaffner Leonhard Betschart von Schwyz wird in Gegenwartder Äbtissin, Priorin und Subpriorin die Rechnung über seine Verwaltung abgenommen. Dieselbe wirdrichtig gefunden und genehmigt; auch wird ihm eine Bescheinigung über seine gute Verwaltung ausge-stellt, Absch, 559, >«, - 522, Hierauf wird der Frau Äbtissin die Verwaltung des Gotteshauses alsoübergeben: t; Die sechs Orte Lucern, Uri, Schwyz, Nnterwalden, Zug und Glarus sollen stets die hoheGerichtsbarkeit über das Kloster Paradies haben und dessen Kastvögte, Schuz- und Schirmherren sein,2) Wenn dem Kloster Frauen mangeln, sollen Töchter aus den sechs Schirmorten vor andern den Vor-zug haben; auch darf das Kloster nur mit Wissen und Willen der Schirmorte jemanden aufnehmen,9) Wenn Abzug, Steuern oder andere Beschwerden dem Kloster aufgebürdet werden, so sollen Äbtissinund Convent stets den Schirmorten Anzeige davon machen, damit sie es schüzen können. 4) Man er-wartet, daß die Äbtissin und Conventfrauen ordentlich haushalten werden, so daß es keiner Rechnungs-ablcgnng bedürfe; wenn jedoch Rechnung begehrt wird, soll der Hofmeister selbe nach Baden bringen,um weitere Kosten zu verhüten, 5) Das Begehren des VogtS, das Kloster solle für den Provineialeine Stube neben der Stube des Priesters einrichten, wird in den Abschied genommen, 6) AndreasHofmann, Pfarrer zu Baden, wünscht eine im Singen und Lesen wohl unterrichtete Tochter in'ö Klosteraufnehmen zu lassen, wozu Äbtissin und Convent bereits ihre Zustimmung ertheilt haben; daS Gesuchwird all inMrnomlum genommen. 7> Da gemeldet wird, daß der Provineial durch seinen Aufenthalt imKloster demselben nicht unbedeutende Kosten verursache, so wird der Äbtissin anbefohlen, stets davonAnzeige zu machen, damit man es schriftlich oder auf andere Weise abthun könne, 8) Auf die Beschwerdedes Convcnts, daß der Provineial befohlen habe, alle vorgeschriebenen Gebete und Gesänge zu verrichte»,wird ibm in Berüksichtigung, daß er noch klein und daß diesen schwachen Weibspersonen unmöglich sei,die Horas oder Sicbcnzeiten und andere Gesänge und Gebete zu singen, dieses erlassen, jedoch soll man siemit Andacht in der Kirche beten, 9) Äbtissin und Convent werden gebeten, die Frauen des abgebranntenKlosters Steinen bis im September bei ihnen wohnen zu lassen, da dann lezteres Kloster wieder aufge-baut sein werde, Sic erklären sich hiezu bereit, wünschen aber, daß selbe sich mit der Kost, welche dasKloster zu geben vermöge, begnügen, IM Der lezthin im Kloster ausgegangene Abschied soll GlarnSmit Beförderung mitgetheilt werden, l t) Da endlich Uri das Begehren stellt, es möchten ihm ebensowie Glarus 609 Gulden an die Kosten bezahlt werden, so wird es freundlich ersucht, von dieser Forde-rung abzustehen Uri nimmt dieses in den Abschied, um es wieder vor die Gemeinde zu bringen, Land-ammann Hässi bemerkt, Glarus habe dieses nur gethan zur Verbesserung seiner Pfründen und weil imLande Glarus beide Confenionen bestehen, Absch, 559, ll. — 523. Man soll auch den übrigen dreiOrten gegenwärtigen Abschied mit Beförderung mittheilen; diese sollen dann an den Landschreiber zuBaden berichten, ob man die Tochter des Pfarrers von Baden in s Kloster aufnehmen wolle oder nicht,Absch, 559, o, — 52 t Auf das Ansuche» der Frau Äbtissin wird an Bürgermeister nnd Rath derStadl Billingen geschrieben, sie möchten dem Kloster noch einmal aus der Roth helfen und die FrauMaria Töbelin aus Villingcu hersenden, damit sie die Frauen im Singen und in Ausübung der Ordens-regel unterrichte, Absch, 572, t. — 525. (1581), Der Landvogt wird beauftragt dafür zu sorgen, daßder jüngst im Gotteshaus Paradies erlassenen Verordnung nachgelebt werde, Absch, 607, m,