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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Thurgau,

es dieselben ohne Verzug dem Kloster zustellen, wie cS anerboten hat, Absch. 533, i, S<»2 Hin-sichtlich der noch streitigen Punkte, nämlich der Fischenz und des Zolls auf dem Rhein, wird auf Ge-nehmigung hin folgender Vergleich verabredet: Schaffhauscn soll die Fischenz im Rhein, wie sie dasKloster von Alters her besessen hatte, diesem wieder frei und ledig zurükstellen, nur muß der Klosterfischcrsich an die allgemeine Fischerordnung halten; dagegen mag Schaffhausen von den Früchten, die im Klostergekauft und zu Schiff den Rhein hinuntergeführt werden, den Zoll beziehen; von Früchten jedoch, die zuLand vom oder zum Kloster geführt werden, sowie von solchen, die vom Kloster den Rhein hinunter nachSchaffhausen geführt und erst daselbst verkauft werden, darf eS keinen Zoll fordern, Absch 533, g.SM4 Uri begehrt, daß mau ihm ebenfalls 000 Gulden, wie Glarus, an seine erlittenen Kosten ausdem Vermögen des Klosters Paradies verabfolge. Die vier Orte drüken ihre Verwunderung darüberaus, daß Uri mit einer solchen Forderung komme, da doch die V Orte sich entschlossen haben, keinenHeller in ihren Ruzen vom Kloster zu nehmen, sondern dasselbe wieder in seinen alten Stand zu brin-gen und den Gottesdienst daselbst wieder herzustellen; über erlittene Köllen könne Uri sich nicht beklagen; denn seine Gesandten seien auf den Tagen zu Dießenhofen und im Kloster stets für ihre Auslagenentschädigt worden; an GlaruS habe man 000 Gulden verabfolgt, weil daselbst die Mehrheit der neuenReligion zugetbau sei; dasselbe sei bei Zürich und Bern geschehen; man bitte dcßhalb Uri, von seinerForderung abzustehen, Absch, 539. o. SM'ti. Die sechs Orte verständigen sich mit Schaffhausen bezüg-lich der Fischcuzcn im Rhein und des Zolls auf diesem Fluß dahin: Die Fischenz soll dem Kloster Paradies frei und ledig wieder zurükgestellt werden; dagegen darf Schaffhausen den Zoll auf dem Rhein wievon Alters her beziehen. Absch, 539, II, SMS Die V Orte stellen an Schaffhausen das Gesuch umZurükstellung der vor einigen Jahren aus dem Kloster Paradies weggenommenen Kirchenbücher, Es ver-spricht, die noch vorhandenen dem Kloster wieder zu Händen stellen zu wollen, Absch. 539, mm,SM», Zürich beschwert sich, daß die ihm gemäß Vertrag über Abtretung seines achten Antheils am Klo-ster angewiesenen hundert Jucharten Wald im Kohlfirst auch gar zu schlecht und ungelegen seien, undbegehrt eine andere AuSmarchung oder Abkauf dieses Walds zu des Klosters HändenES wird ersucht,es bei der stattgefunden«:» AuSmarchung bleiben zu lassen; über seinen Vorschlag um Wiederabkauf desWaldes kann man dießmal nicht eintreten, Absch. 539, oo. 31»7. (1580), Abgeordnete von Schultheiß und Rath zu Dicßcnhofeu eröffnen: Bekanntlich habe man lauge mit Schaffhausen einen Streitgehabt in Betreff der hohen und Niedern Gerichtsbarkeit bei dem Kloster Paradies; man babe ihnen zu-gesichert, daß man bezüglich der dabei erlaufenen Kosten dann verfügen werde, wenn der Haupthandelerlediget sei; da nun die Sache glüklich zu Ende gebracht, bitten sie, ihnen bebülflich zu sein, damit ihnendiese Kosten vergütet werden, Das Begehren wird all mklruonllum genommen, Absch, 589,

Art. S0«. (M6)- Auf eine Mitthcilung des LandschreiberS zu Baden hinsichtlich der Nonne, dieman in's Kloster Paradies bringen möchte, wird Herr Heggenzer schriftlich ersucht, den Handel bei derStadt Villingen zu fördern. Dem Landichreiber wird aufgetragen, das Schreiben HeggenzerS, wennnöthig, zu Bilfingen zu präsentieren und als Gejandter zu handeln, Abjch, 537. >>. SM). Eine Zu-schrift des LandschreiberS zu Baden über den nämlichen Gegenstand wird all inxliuonllum genommenAbsch, 538. ll. SU«, Der Landschrcibcr zu Baden erstattet weitläufigen Bericht über den Zustanddes Klosters und über die verlangte Aufnahme einiger Frauen von Villingen in dasselbe. Man findet