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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
1038
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Thurgau,

Mittel wird auf Ratification hin beschlossen, an Zürich zu schreiben, daß man dieselben nicht annehmbarfinde und daß man deßhalb bitte und ermahne, die Antwort derer von Schaffhausen mitzutheilewdamit man selbe an die höchsten Gewalten bringen könne. Welches Ort zum Erlaß eines solche»Schreibens an Zürich stimmt, soll unverzüglich darüber an Lucern berichten, Absch. 4(11. a.43?. (1573), Betreffend die lange Verzögerung dieses Handels rechtfertigt sich Lucern genügend, daß dirSchuld nicht an ihm liege. Das Geschäft wird neuerdings in den Abschied genommen. Absch, -122, o.433. Auf die von Schaafhausen eingelangte Antwort wird beschlossen: Da Schaffhausen in seiner Z»schrift den V katholischen oder den VIII alten Orten nochmals vorgeschlagen habe, daß die vier Zusäzc»oder RechtSsprechcr auf einen zu bestimmenden Tag sich wieder versammeln und versuchen sollen, ob ffsich hinsichtlich deS ObmannS verständigen können, so wolle man sich dazu verstehen, behalte sich abe»vor, die Sache sogleich wieder an die Hand zu nehmen, wenn eine Verständigung nicht zu Stande koi»men sollte. Der Tag wird auf den 13, Dceembcr nach Baden angesezt. An Zürich wird das Gesuch c>lassen, an Bern und GlaruS davon Mittheilung zu machen; Schaffhausen wird eingeladen, seine Zusäzt'und Rechtssprecher auf benannten Tag auch nach Baden abzufertigen. Jeder Gesandte soll an seine Ober«bringen, ob man den Schultheiß von Affry von Frezburg oder den Hauptmann UrS zur Matten vffSolothurn zum Obmann nehmen und ob man den Zusäzern den Auftrag crthcilen wolle, der Gegc»Partei nunmehr die Sache ernstlicher als bisher vorzuhalten, damit sie den Ernst der katholischen Offsehe, Absch, 427, 43k. Auf die Anzeige, daß Sekelmeister Gottrow von Freiburg, einer der vo»den VIII alten Orten als Obmann Vorgeschlagenen, gestorben sei, wird an seine Stelle Schultheiß vo»Affry von Frciburg und, gemäß des lezten Abschieds zum siebenten Obmann, Vcnner UrS zur Matte»von Solothurn von den Zusäzern der VIII alten Orte vorgeschlagen. Dagegen schlagen die Zusäzcr w'»Schaffhausen den Lux Gcbhart von Basel als siebenten Obmann vor, Da keinem Theil des andU»Vorschlag genehm sein will, wiewohl die Vorgeschlagenen beiderseits als Ehrenmänner anerkannt werde»stellen die Zusäzer der VIII alten Orte vor, was für Folgen aus der immerwährenden Verschiebung d>-seö Handels entspringen könnten, wie sie erwartet haben, Schaffhausen würde den VIII Orten nachgebe»oder wenigstens daö Loos entscheiden lassen, und wie die VIII Orte dieses langwierigen Handels cndli^überdrüssig seien. Die Zusäzer von Schaffhausen crwiedernES sei Schaffhausen von Herzen leid, d->dieser RechtShandcl zu keinem Ziele gelangen wolle; sie haben keine Vollmacht, zum Entscheid durch d"Loos einzuwilligen, sondern ihr Auftrag laute nur dahin, mit dem angefangenen Rechten fürzufah^gemäß des geschwornen Bunds. Hierauf rcplicieren erstere, daß auf diese Weise der Streit nie ausg»macht werden könnte, weil die Bünde nichts davon sagen, wie man sich zu Verhalten habe, wenn die Asäzcr beider Parteien bei Erwählung eines Obmanns sich gleich thcilen; sie bitten daher, die ZusäffSchaffhauscns möchten durch das LooS entscheiden lassen, welche von beiden Parteien einen Obmann a»'den sieben von der andern Partei Vorgeschlagenen erkiesen müsse; wenn Schaffhausen auf diesen W»schlag nicht eingehe, möchte es in manchem der VIII Orte Unwillen erregen; Schaffhausen habe übrig^gut, die Sache also hangen zu lassen, weil im Posseß der Nuzung des Klosters sei; deßhalb mffman einen unparteiischen Mann bezeichnen, der bis zu Austrag der Sache die Einkünfte des Klost^einzuziehen und jährlich darüber Rechnung zu geben habe. Die Zusäzcr SchaffhauscnS entschuldigen ^daß sie aus Abgang einer Vollmacht keinen der Vorschläge annehmen können, wollen übrigens treuffheimbringen, waS man ihnen in den Abschied gebe. Hierauf schlägt der gemeinsame Schreiber, alt-Laff