Thnrgau
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c>neö Obmanns, Die Zusäzer der VIII Orre schlagen den Schultheiß Ruchti von Solorhurn und den^ekelnieister Gottrow von Freiburg als solchen vor, die von Schaffhausen aber den Werner Wölfl! und^en Ulrich Schultheß von Basel, Da aber keine Partei die von der andern Vorgeschlagenen sich gefallen^lsc» will, beantragen erstcrc den Entscheid durch das Looö; die Zusäzer von Schaffhansen erklären da-daß sie sich dazu nicht verstehen können, indem sie dazu keine Vollmacht haben und weil die ge-lchwornen Blinde nichts von einer solchen Ansloosnng sagen; auch die Gesandten von Schaffhausen wollenUm,? Vollmacht haben. Demnach wird dir Sache beiderseits wieder in den Abschied genommen, da-»>>t jedes Ort seinen Entschluß, ob cS sich zum Loos verstehen wolle, beförderlich nach Zürich melde;^tses chg vcn andern Orten vom Resultat Kenntniß geben und nöthigen Falls einen Tag ansczen, da-»>it diese Sache endlich einmal zur Erledigung komme, (Actum I>, Juli), Absch. 377, 55. — Da die^0 Orte die vorgeschlagenen Mittel nicht haben annehmen können nnd deßhalb die vier Zusäzer lezthinZu Baden beauftragt worden waren, stch nunmehr über einen Obmann zu verständigen, und weil durch diesenHandel denen von Dießenhofcn die Kosten täglich mehr anwachsen, so wird nun vorgeschlagen, Schaff-^use» ernstlich zur Rede zu stellen und ihm zu bemerken, daß es, da es zulezt in den Bund gekommen sei,Uch benehmen möchte, wie es Eidgenossen gezieme,, Die Wahl des Obmanns überläßt man ungern dem^oos, Absch, 380, 0, — Weil man stch auf leztcr Jahrrcchnung zu Baden über Erkicsung desObmanns nicht batte verständigen können, war der Vorschlag, diesen durch das Loos zu bezeichnen, in^u Abschied genommen worden. Auf die Anfrage nun der Gesandten der VIII Orte an die von Schaff-^usen, ob sie das vorgeschlagene Loos annehmen, erwicdern diese, daß sie aus verschiedenen Gründen^eics abschlagen muffen und daß der Obmann laut der Bünde ernannt werden solle. In Würdigung^ borgebrachten Gründe treten die VIII Orte von ihrem Vorschlag zurük. Damit aber dieser lang-^'erige Handel endlich erlediget werde, so sollen die vier Zusäzer nochmals auf eine bestimmte Zeit zu-üninienkommcn und noch etwa zwei Ehrenmänner zu den bereits ernannten zwölfen vorschlagen und stch»der einen derselben vergleichen; sollte wider Erwarten dieses wiederum ohne Erfolg sein, so würden^bigc von den VIII Orten gcnöthigct, den Handel an ibre höchsten Gewalten zu bringen, was sie bis-^ in guter Meinung unterlassen haben; zu dieser Verhandlung wird ein Tag auf den 4, November"bch Baden angcsczt. Nun erscheinen die Gesandten der unparteiischen Orte Basel, Freiburg, Solothurnund Appenzell vor den beiden Parteien, drüken ihr Bedauern darüber aus, daß selbe die von ihnen vor-geschlagenen gütlichen Mittel nicht haben annehmen wollen, stellen die ganz ernstliche und freundliche"0e an sie, die Sache nochmals an ihre Obern zu bringen, und erbieten stch, allen möglichen Fleiß an-wenden und keine Kosten sparen zu wollen, nochmals gütliche Mittel zu Beilegung des Spans aufzu-ä»ecn und vorzuschlagen,— Die Mehrheit der VIII Orte Gesandten hat keine Vollmacht, stch darauf einzu-Wisen, geben aber als ihre persönliche Ansicht ihre Zustimmung dazu, (Actum 5, Octobcr), Absch, 384. ce.—. Raff Verlesung eines Schreibens der vier Schicdorte wird beschlossen, denselben in ihrem Gesuch,UschnialS gütliche Mittel stellen zu dürfen, zu entsprechen, Absch, 385, n. — (1572), Nachdem
'ban abermals die Zuschrift der vier Schicdorte an die VIII Orte abgehört, wird auf höhere Genehmi-gung hj,i beschlossen, nochmals ernstlich mit denen von Schaffhanscn Rüksprache zu halten, ferner dieb'er Schicdorte nochmals um Erledigung des Handels anzugehen und inzwischen bis zu Austrag desAchtens alle Einkünfte benannten Klosters in DrittmannS Hände zu legen Absch, 392 h.
Nach Verlesung der von den drei Schiedorten Freiburg, Solotbnr» nnd Appenzell vorgeschlagenen