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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1030
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Thurgau,

des LandvogtS, eS möchte jedes Ort ein Feilster mit seinem Wappen in den Kreuzgang der Fraueil zuDießenhofen schenken, wird ml iroUrnomlum genommen, Absch. 288, n. 404 Die Fenster im Kreuz-gang der Frauen zu Dießenhofen sind noch nicht bezahlt; es soll auf künftiger Jahrrcchnung geschehen,Absch. 299, <>. 40«? (158k). Dem Junker Kaspar Pshffer von Lueern, der eine Tochter in's Klosterzu Dießenhofen thun möchte, wird eine Empfehlung im Namen der V Orte an die Frau Priorin daselbstausgestellt, Absch. 917, F.

Ii, Cislerzienscniinciiklostt'r Feldbach,

Art, 4M». (1589), Zürich meldet, wie die Äbtissin zu Fcldbach einigen ihrer Lehenleute, die wieihre Eltern sich zur evangelischen Lehre bekennen, zugemuthct habe, zur katholischen Lehre überzutreten,indem sie ihnen sonst kraft eines Mandats der die Landgrafschaft Thurgau regierenden Orte, die Lehennicht übergeben könne; es mache diese Anzeige, damit man von dieser Sache bereits Kcnntniß habe,wenn sie später auf einem gemein-eidgenössischen Tag angezogen werden sollte, Sie wird ucl i-oloron-chiin genommen, Absch, 991, l>,

i, Ciswi'zic»sermuenklosttt' Milchen«.

Art, 407, (l599>, Hans Eggcr, Landgerichtsknecht zu Frauentcld, ist in seiner Verwaltung desGotteshauses Kalchern in Rükstand gerathen; er bittet um Nachlaß, In Bcrüksichtigung nun der Ver-wendung einiger Edellente sowie des Raths zu Frauenfeld, ferner der treuen Dienste, welche des EggerVater und Großvater den Eidgenossen erwiesen haben, wird ihm alles erlassen bis auf 199 Gld,, fürwelche er das Gotteshaus sofort sicher stellen soll, Absch, 95. o. 408. (i59l), Da berichtet worden,daß das Kloster wohl so viel Einkünfte hätte, um vier oder fünf Frauen daraus erhalten zu können,daß aber gegenwärtig nur ein Schaffner und ein gewisser Jakob Locher darin wohnen und daß derGottesdienst nicht ordentlich versehen werde, wird beantragt, dieses Kloster mit geistlichen Frauen gemäßStiftung wieder zu besczen, Absch, 182, tili. 400, Der Vorschlag, einer Schwester der Frau Meisterinvon Feldbach die Verwaltung des Klosters zu übertragen, damit der Gottesdienst wieder versehen werde,wird in den Abschied genommen, Absch, 149, l>. 410, Für die Verwaltung des Gotteshauses werdenals tauglich bezeichnet eine von Hertcnstein im Kloster Dänikon, dann die Schwester der Äbtissin vonFeldbach und eine Hcrstcr von Zug, auch zu Fcldbach, Ammaun Schorno wird beauftragt, sich durchJunker Sebastian von Laudenberg zu erkundigen, welche von diesen dreien die geeignetste wäre, Absch. 141,1«.411, (1592>, Es wird vorgeschlagen, den Jakob Locher aus dem Kloster zu entfernen und dasselbe wiederFrauen zu übergeben, Absch, 154, I, 412, Locher wird aus dem Kloster entlassen. Es wird be-schlossen, das Kloster wieder herzustellen und mit andächtigen Frauen zn besczen; als Äbtissin wird dieSchwester der Frau zu Feldbach vorgeschlagen; die Wahl aber wird bis zu künftiger Jahrrechnung ver-schoben, indem auch Zürich und Glarns, welche ebenfalls Schirmherren der Gotteshäuser im Thurgausind, dabei mitzuwirken haben, Absch, 155, st, 413, (1-579), Die Äbtissin bittet um Erlaß der jähr-lichen Rechnung über ihre Verwaltung, da sie nichts desto weniger gut haushalten werde. Wird in denAbschied genommen, Absch. 859, r, 414. (1577), Der Landvogt bittet im Namen der Frau Äbtissinum Fenster mit der Orte Wappen in ihr wieder aufgebautes Kloster, Wird :nl stoilmionstnin genom-men, Absch, 515, Ii,