Thurgau.
1626
Rudolph von Sulz bei einem Anleihen von 566(1 Kronen als Bürge einstehen zu dürfen, wird all in-^lruiunlum genommen. (S. d. Absch. 69l. >!.).
s. PetcrShauscn und Stein.
Art. 3M». (1558). Jakob von Peyern, Propst zu Klingcnzell, eröffnet! Vor einigen Jahren sei diePropstci Klingenzell dem Abt von Stein, der zu Radolphszell wohne, übergeben worden; nun wünschederselbe in Klingcnzell etwas zu bauen, um in Zeiten der Gefahr sich dahin flüchten zu können, undbitte, ihm dieses zu erlauben; dagegen verspreche er. niemanden mehr lebenslänglich auf die Propstei zubestätigeil und nur solche als Pröpste daselbst zu babcu, welche den Eidgenossen gefällig seien. — DasBegehren des Abtö von Stein wird in den Abschied genommen. Absch. 56. ll. — 3!?7. (1536). Auf einenVortrag des Sckelmcistcrs Hcrster von Zug und nach Verlesung eines päpstlichen Brevc in Betreff desentscztcn Abts von PetcrShauscn und Aufhebung des auf die Einkünfte des Klosters im Thurgau ge-legten Arrests wird eine Abschrift dieses Brcve von den übrigen Orten in den Abschied genommen. Daübrigens Lucern und Zug bereits in die Aufhebung des Arrests eingewilligt haben, sollen die andern Orteihre Meinung darüber beförderlich an Schwhz senden zur Kenntnißgabe an den Landvogt. Absch. 662. o.—(1581). Auf den Bericht der bischöflichen Räthe zu Constanz und des Landvogts im Thurgau andie V katholischen Orte, daß der Abt zu Stein das Silbergeschirr, die Kostbarkeiten und Dokumente desKlosters in einem Trog aus Stcinegg auf das Gebiet von Zürich fortgeschafft und sich selbst dahin geflüchtethabe, werden Sekelmeister Holdermcyer, Statthalter Tanner und Landanimann Abhberg beauftragt, sich aufden 16. August nach dem Schloß Steinegg zu verfügen, um daselbst mit dem dahin abzuordnenden Gesand-ten des Bischofs sich zu besprechen und die Sache zu untersuchen. Dem Landvogt wird anbefohlen, sichsofort nach dem Schloß Steinegg zu verfügen, dasselbe strenge zu bewachen und weder den Abt noch dessenAngehörige in'ö Schloß zu lassen. —^ Nach dieser Verhandlung langt ein Schreiben von Zürich an die
V Orte ein, mit der Anzeige, daß es befugter Weise auf die Schriften und Kostbarkeiten des Abts vonStein Beschlag gelegt habe. Jedes Ort soll seine Stimme darüber möglichst bald nach Lueern senden.Absch. 616. g. —> Auf leztem Tage zu Lucern war verabschiedet worden, über eine Antwort anZürich bezüglich des abtrünnigen Abts von Stein sich zu entschließen. Da dieses aber noch nicht gesche-hen und die Sache von Wichtigkeit ist, so wird sie wieder in den Abschied genommen, damit jedes Ortseine Stimme darüber an Lueern cinschike. Absch. 617. I>. — Nach Verlesung einer Zuschrift desPapsts (2(1. September) in Betreff des Handels der Acbtc von PetcrShauscn und von Stein, sowieeines Schreibens von Zürich an den Landvogt im Thurgau, wird Schwhz beauftragt, im Namen der
V Orte an den Landvogt zu schreiben, daß er, obschon der Abt von Pcteröhauscn sich ohne Zweifel wegendes stcineggischcn Arrests beschweren werde, wohl Achtung gebe, damit dort nichts verändert werde. Jn-zwilchen soll jedes Ort über die Sache sich reiflich bcrathen, damit mau nothigcn Falls sich zu verhaltenwisse. Absch. 619. c, — ii»I. (1582). Auf nächste Jahrrcchnung zu Baden soll jedes Ort seine Gesand-ten über Bezahlung der Taglöhner, welche am Schloß Stcinegg gearbeitet haben, instruieren. Ab)ch. 627. r.
Frauen zu Dicsicuhoseu. sDaininicaucrinue» zu St. Kathariucuthal).
Art. 402. (1563). Wegen eines unverschämten unzüchtigen Briefs, den der Viear im Prcdiger-kloster zu Eonstanz an eine Nonne zu Dießenhofen geschrieben hat, soll auf nächstem Tag Anzug gemachtwerden. Auch an den Landvogt wird darüber geschrieben. Absch. 187. c>. — (1567). Das Gesuch