1028
Thurgau,
wegs aus Geringschäzung geschehen ist, wird im Hinblik auf des Gotteshauses Freiheiten und auf einenAbschied nichts weiter dagegen eingewendet. Der Abt wird ermahnt, die Prälatur des Gotteshauses so-wohl in geistlichen als weltlichen Sachen mit Beihülfe und Rath des Statthalters Escher und des VogtsWellenberg wohl zu versehen, sich aller strafbarer Dinge zu enthalten und dem Convcnt mit gutem Bei-spiele voranzugehen, desgleichen die sieben Orte, als des Gotteshauses und Convents Schirmherren, nichtzu mißachten, sondern deren Nuzen zu fördern und Schaden abzuwenden und sich gegen seine Nachbarninner- und außerhalb des Landes friedlich zu Verhalten, Der Convent wird ermahnt, dem Abt in allenbilligen Sachen gehorsam zu sein und sich ehrbar zu betragen, Absch, 248, a. — 380. Dem ncuer-wählten Abt werden die Früchte inner- und außerhalb des Gotteshauses sammt den jährlichen Zinsen,Restanzen und „Schulden" übergeben, mit der Ermahnung, seine Verwaltung zum Nuzen des Gottes-hauses und also zu führen, daß er stets über alles guten Bescheid zu geben im Stande sei, Absch, 248, 6.—300 Verzeichnis der Einkünfte des Gotteshauses an ablöslichen Zinsen, als Vesan, Kernen, Roggen,Haber, Erbsen, Hanfsamen, Wein, Wachs, Tagwan, Saffran, Pfeffer, Wein, „Schüsslen," Hühner, Gänse,Eherund Geld, ferner an ablöslichen Zinsvcrscbreibungen. Aufzählung der Ortschaften, indenen das Gottes-haus Zehnten zu verleihen hat, Aufzählung der vorhandenen Früchte in Speichern und Kellern, Ver-zeichnis der Ausstände an Früchten und Geld u. a, m. Absch. 248. e. — 30l (1566). Der Abt bittetum Weisung, was er zu thun habe, da Graf Alwig von Sulz ihn um Bürgschaft für ein Anleihen von5000 Kronen angesprochen habe und ihn durch hinlängliche Unterpfänder sicher zu stellen verspreche, da-gegen das Kloster, das seine besten Einkünfte in des Grafen Obrigkeit habe, es entgelten lassen könnte,wenn er abschlägige Antwort erthcilen würde. — Es wird ihm bewilligt, mit und neben Hans MelchiorHeggenzer diese Bürgschaft einzugehen, jedoch auf genügende Versicherung hin und mit der Bedingung,daß in dem Schadlosbrief deutlich angegeben werde, daß der Graf, sobald eS den Orten und dem Got-teshaus nicht mehr gelegen sein würde, in der Bürgschaft zu bleiben, dann verpflichtet sein soll, dasGotteshaus ohne alle Einrede zu ledigen, Absch, 262, g. — 302. (1568), Das im verflossenen Novem-ber von den Vll Orten an den Grafen von Sulz erlassene Gesuch, er möchte des Gotteshauses RheinauPfarrern im Klettgau die abgeforderte „Türkenschazung" erlassen, da selbe seit Menschengedenken damitverschont gewesen, war ohne Erfolg geblieben. Und da nun der Abt bittet, man möchte ihm in dieserAngelegenheit beholfcn und berathen sein, indem er schon dem Bischof von Eonstanz wegen der geistli-chen Jurisdiction eine ziemliche Steuer jährlich geben müsse, wird an den Grafen zu Sulz wiederumgeschrieben, man habe eine bessere und nachbarlichere Antwort von ihm erwartcf, man werde übrigens dasGotteshaus Rheinau gemäß Schirmbrief bei seinen Freiheiten und Rechten schüzcn. Auf dieses antwortetder Graf, er müsse als Lehcntrager des Reichs, dessen Eigenthum die Landgrafschaft Klettgau sei, dasGesuch diesem vorbringen. — Der Handel wird in den Abschied genommen, damit man sich für den Fall, daßder Graf von seinem Vorhaben nicht abstehen wollte, entschließe, was man weiter thun wolle, um dasGotteshaus bei seinen Freiheiten zu schirmen. Absch. 313. r. — 303. (1569). Der Abt stellt das An-suchen, es möchte jedes der XIU Orte ein Fenster mit seinem Ehrenwappen in seine neu erbaute Kircheschenken, — Das Gesuch wird all inslruenclum genommen. Absch. 332, g. — 3«»/t (1534), Der Abtbittet die V katholischen Orte um Fenster mit ihren Wappen in seine neue Kirche auf dem Berg, genanntzu St, Niklaus, von denen jedes nur 7 gute Gld, und 5 Bazen kosten werde. — Wird all mstruonlluingenommen, Absch, 671, u, — 30iZ, Das Ansuchen des Abts um die Ermächtigung, für den Grafen