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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Thurgau.

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Bürgermeister Kambli und Landammami Schorno zu gelegener Zeil nach Kreuzlingcn sich verfügen, inGegenwart von Abgeordneten der Stadt Constanz Augeilschein einnehmen, die Parteien gütlich zu ver-einbaren suchen und einen allfälligcn Vergleich beiden Parteien zur Ratification in den 'Abschied geben.Absch. 539. s. 3tit> Bürgermeister Kambli und Landammann Schorno sollen, wenn sie nach Krcuz-lingen reiten werden, auch den Span zwischen dem Abt daselbst und dem Graf von Lupfen beizulegenversuchen. Absch. 543. vv. 3t»l (1580). Schwy; soll an den Landvogt insgeheim schreiben, daß er sichüber die Verwaltung des Prälaten erkundige und darüber berichte. Absch. 300. a. 3<»2. Es werdenVie Schriften über den Handel, der zwischen dem Prälaten zu Kreuzlingcn und dem Bischof von Ver-eelli entstanden ist, verlesen. Da die Landschreibcr im Thurgau darin angeschuldigt werden, soll Schwyzdieselben auf nächsten Vll-örtischcn Tag eitleren; der Landvogt soll berichten, was er etwa noch für wei-tere Aufschlüsse über den Handel geben könne, besonders wer an diesem trozigen Benehmen gegen denBischof schuldig sei. Absch. 602. i. 3i»3. (1584). Nach Ableben des Abts Heinrich war von Decanund Convent Peter Schribcr von Constanz zum Abt erwählt und am lezten Sonntag bcnediciert wor-den. Weil man in Erfahrung gebracht hat, daß der Erwählte ein frommer Herr sei, der in geistlichenund weltlichen Dingen für das Gotteshaus sorgen werde, wird ihm zur Prälatur Glük gewünscht.Absch. 680. g. 3KÄ. Abt und Convent melden ganz betrübt, daß das Kloster dermaßen mit Schuldenüberladen sei, daß es jährlich in die 40,000 Gld. verzinsen müsse., nnd daß sie kein geeigneteres Mittelzur Abhülfe kenneu, als die wenig ertragenden Güter und weit entlegenen Gülten zu verkaufen undvus dem Erlös so viel möglich die Schulden zu tilgen; sie bitten um daherige Weisung. Wird all in-Kruonllum genommen. Absch. 680. I». 3<»3. Auf nächsten Tag zu Baden soll jedes Ort seinen Ge-sandten Instructionen mitgeben bezüglich der ungelegenen Güter des Klosters Krcuzlingeu und der StiftBischofszell; man soll darauf halten, daß aus dem Erlös die Schulden bezahlt und daß den VII Ortendarüber Rechnung abgelegt werde. Absch. 683. Ii. 3i»<». Man will sich beim Cardinal von Ems umNachlaß der Annaten verwenden. Den Verkauf der ungelegenen Güter will mau geschehen lassen.Absch. 689. >.

ü. B?»edictinerkloster Rheinau.

Art. 3t»7. (1559). Michael Herster von Zug wird mit Bewilligung der Schirmorte und mit Zu-stimmung des Jakob von Peyern, Probstö zu Kliugcnthal, und in Gegenwart der Aebte von Muri undFischingen zum Abt des Klosters Rheinau erwählt. Es wird ihm dann anempfohlen, die Verwaltung so-wohl in geistlichen als weltlichen Dingen wohl zu verscheu, durch seinen Lebenswandel dem Consent eingutes Beispiel zu geben und selben in guter Zucht zu erhalten, ferner den Nuzen der VII Orte zu för-dern und ihren Schaden abzuwenden und sich gegen seine Nachbarn friedlich und nachbarlich zu verhal-ten. Dem Convent wird anempfohlen, in allen billigen Sachen dem Abt gehorsam zu sein und ehrbarund gemäß der Ordensregel zu leben. Abt und Convent leisten das Versprechen. Abich. 90. a.3<»H. Die vorhandene Baarschaft und Kostbarkeiten des Klosters, ferner die Vorräthe an Früchten unddie Exstanzen werden dem Abt übergeben, um damit des Gotteshauses Nuzen zu schaffen, mit der Be-dingung, daß er jederzeit, sobald mau es verlange, Rechnung ablege. Absch. 90. 6. 3lii». Ein Ver-zeichnis; über die jährlichen Einkünfte des Klosters wird beim Landvogt im Thurgau hinterlegt.Absch. 90. o. (1562). Abgeordnete des Convents melden, daß der Abt oft geistesabwesend sei

»nd gehütet werden müsse, daß im Kloster allcö drunter und drüber gebe und daß sie, weil auch für