Druckschrift 
4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
1024
Einzelbild herunterladen
 

1021

Thurgau,

3T<» (1568). Zürich soll den Bürgermeister von Cham, Lucern den Schultheiß Jost Psyffcr und Schwvzdie Landammänner Abybcrg und Schorns ans den 27. Januar nach Kreuzlingen abordnen, um auf demHof Offershausen beide Parteien sammt ihren Rechtstiteln anzuhören und deren Anstände gütlich zuvergleichen, oder dann einen Spruch zu erlassen, Absch. 188. s. ATI. (1565). Ans den Bericht, daßder Abt nicht gut haushalte, daß das Kloster bedeutend in Schulden stekc, daß fast täglich Geld aufge-nommen werde und daß die Menge der Leibdingc und Pfründen schwer auf demselben lasten, wird ge-funden, daß man dieses nicht mehr länger hingehen lasse» dürfe; um nun geeignete Maßregeln zu tref-fe», wird die Sache in den Abschied genommen, Absch. 218. o. 3TL (1568) Eine Zuschrift desLandvogts in Betreff des Klosters Krenzlingcn wird in den Abschied genommen. Die Mehrheit ist derAnsicht, daß eS besser sei, die Sache bis auf die Jahrrcchnnng zu verschieben und gcuauern Bericht zuerwarten. Lucern dagegen meint, es würde zwekmaßiger sein, das außerhalb der Cidgenosseuscbast gelegenezu verkaufen, wenn man überhaupt verkaufen müsse, als etwas dem Kloster to wohl gelegenes, wie derZehnten zu Wcinfclden sei, oder aber Geld aufzunehmen, bis man besser verkaufen könne, Absck 868. 6.ATA. (1572,. Eine Zuschrift des neu erwählten Abts an die VII Orte wird in den Abschied genommen,Absch. 896. AT'I. Hinsichtlich der Verwaltung im Kloster, besonders aber in Betreff eines Schrei-bers daselbst aus Schwaben, soll jedes Ort seinem Gejandlen, den es auf dortige Bcnediction abordnenwird, angemessene Vollmachten mitgeben, Absch, 892, >>. - ATT. Deeau und Convent des Klostershaben für den verstorbenen Abt Wilhelm lvon Arensperg) den Heinrich von Gnttenberg ans dem LandeGlarns zum Abt erwählt. Die Schirmorte nehmen es aber übel, daß ohne ihr Vorwissen die Abtwahlvor sich gegangen, lassen es jedoch bei der Wahl bewenden, weil der neue Abt ein frommer Herr ist,Sie wünschen ihm zu seiner neuen Würde Glük und anempfehlen ihm gute Verwaltung und Besezungder Aemter mit Angehörigen der Eidgenossen, Absch, 891, a. 3T<» (1571). Der Abt führt Beschwerde,daß bei Erledigung von Schupf- oder Erblchengütern häufig vorkomme, daß die Erben oder andere Le-henfähige diese Güter an sich ziehen wollen und daher selbe so hoch anschlagen und übcrschäzen, daß nie-mand sie kaufen oder übernehmen wolle, daß sie einander die zu großen Zahlungen nicht halten, vielweniger die Zinsen dem Lehcnherrn entrichten können, was alles aus unersättlicher Habsucht entspringeund viel Anlaß zu Streitigkeiten gebe; er bittet, man möchte diesem begegnen und den Werth der Gü-ter durch unparteiische Schäzcr bestimmen lassen und vom dahcrigen Beschluß ihm einen Abschied zustel-len, Wird ml ii^tiuon.Ium genommen, Absch. 11t), e. 3T 7, (1575), Erzherzog Ferdinand vonOesterreich antwortet (Jnnsbruk, 2t). Juli) auf die Beschwerde des Klosters Krcuzlingcu, daß er dasGotteshaus zu Allerheiligen in Freiburg im Breisgan, wo der Abt von Krenzlingcn ordentlicher Visi-tator sei, in ein Seminar umwandeln wolle: Er habe nur gcthan, wozu er gemäß Verordnung desPapsts und des Ordinarius das Reckt gehabt habe, und es sei nicht anzunehmen, daß diese etwas widerdie Stiftung und wider die Rechte des Abts verfügt haben, Absch, 17t), Ii. AZ8 <1578, Ein Vor-trag des Anwaltes des Klosters bezüglich des AnstandeS mit Constanz wird all instrnonllum genommen,Absch, 582. l. AT:». Wegen eines Anstauds zwischen Hauptmann, Bürgermeister und Rath der StadtConstanz einerseits und dem Abt zu Krcuzlingcu anderseits waren beide Parteien bereits in den Ortenerschienen und hatten ihre gegenseitigen Beschwerden vorgebracht. Auf diesem Tage erscheinen sie aber-mals, eröffnen gegenseitig ihre Beschwerden und legen einen Vertrag von 1566 vor, in dessen 16 Artikelgenau bestimmt wird, wie sie sich bei Streitigkeiten zu verhalten haben. Darauf wird nun erkennt, es sollen