U11U
Thurgau
schlus; über den Sachverhalt: Die Bauern zu Ober- und Nicder-Summeri, in den hoben. Gerichten derLandgrafschaft Thurgau, in den Niedern des Klosters St. Gallen gelegen, seien alle gut katholisch undwollen keinen Lutherischen bei ibncn sich sezen lassen; nun seien aber außerhalb Summeri wohl bei zehnGerichte, die alle dahin kirchhörig, aber lutherisch seien und an Sonn- und Feiertagen, wenn sie dahinzur Kirche kommen, über geringfügige Geschäfte Gemeinden abhalten, welches die Katholischen am Gottes-dienst nicht wenig hindere; deswegen und weil im St. Gallerkricg das Gcmeiudehaltcn den Gotteshaus-leutcn von den vier Orten für immer verboten worden, habe der Abt diesen fremden lutherischen Bau-ern das Gemcindehalten in der Kirche nicht gestatten wollen und geglaubt, daß, weil die eingesessenenGotteshausleute nicht „gemeinden" dürfen, den andern es noch viel weniger zu erlauben sei : alle seineBemühungen beim Landvogt haben nichts geholfen; daher bitte er die katholischen Orte, sie möchten ihnund seine katholischen Unterthanen vor diesem Eingriff schirmen. Absch. 377. i. — 23i5. Der Landvogtmacht die Anzeige, daß Leute, welche 4 bis 500 Gld. vermögen, Weib und Kinder auf's Betteln schikenund dann das erbettelte in den Wirthshäuscrn wieder vcrschlemmen, und daß ;o manchem Dürftigendaö Almosen entzogen werde; er wünscht, daß man eine Verordnung hierüber erlasse. — Dem Landvogtund Landschrcibcr wird befohlen, die Gerichtshcrren und Gemeinden an die früher erlassene Bettelord-nung zu erinnern. Absch. 377. l>I>. — 23<» Da einige in der Landgrafschast die Leuen-Plapparte „hau-fenweise" ausgeben, wird dem Landvogt befohlen, wohl Acht zu haben und selbe nach Verdienen zubestrafen. Absch. 384. x. — 237. (1572). Junker Kaspar Ludwig von Heidenheim wünscht sich in Be-treff der vom Landvogt „ausgeschriebenen" Verunglimpfung zu verantworten. Absch. 401. Ii. —238. (1580). Da laut Bericht von Schwhz der Stadtschreiber zu Bischofszell über die regierenden Ortegescholten hat, „sie haben der Stadt Bischofözdll ihre Freiheit wider Gott, Ehre und Billigkeil abgesprochen,"und da Junker Beat Schenk, Junker Wolf von Beenhausen, Georg Khd und Goldschmied Jakob Strafferüber diescit Handel Auskunft geben können, wird der Landvogt mit dem Untersuch beauftragt. Absch.600. I». — 23?» (1581). Der Landvogt sendet die Kundschaften ein über die Schcltung des Stadtschrei-bers von Bischosszcll und berichtet, daß die Junker von Bernhausen Partei genommen und den Pfarrervon Steinach und den Sigrist wegen dieses Stadtschrcibers im Schloß Mammcrtshosen geschlagen haben.Dem Landvogt wird daher aufgetragen, den Stadtschreiber und die andern auf nächsten Tag nach Badenzu citieren. Absch. 603. — 24l<». (1584). Hinsichtlich des Trozcö und Hochmuths der seelischen Un-terthanen im Thurgau gegen die katholischen soll jeder Gesandte nach Baden Instructionen mitbringen.Absch. 684. l>. — 2 ^1 i Da die Unterthanen nicht nur in der Landgrastchaft Thurgau, sondern auch inandern gemeinen Vogteien sich so widerspenstig und ungehorsam benehmen, daß daraus fast zu schließenist, sie wollen der Obrigkeit nicht mehr gehorchen, so wird beantragt, von allen Orten gemeinsam Ge-sandte in die gemeinen Vogteien abzuordnen, um den Unterthanen ihre Widersezlichkeit mit allem Ernstvorzuhalten und sie zum Gehorsam zu crmahnen. — Dieser Vorschlag wird ad insli'uonduin genommen.Absch. 685. e> — 2^2 (1585). Landvogt Oswald Mehenberg und Ulrich Locher, Landschrcibcr im Obcr-und Nicdcr-Thurgau, berichten, daß einige Personen Winkclgcmeindcn abhalten, und begehren Weisung,wie sie sich gegen selbe halten und ob sie strafend einschreiten sollen oder nicht. Es wird ihnen anbe-fohlen, auf solche, welche Winkclgemeinden halten, oder gegen Einführung des neuen Kalenders agitieren,ein wachsames Auge zu haben und darüber auf nächsten Tag zu Baden an die regierenden Orte zuberichten. Absch 707 c.