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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Thnrgau,

Arrest einige Fahrhabt au? ihrem Gericht nach Stammhcim abgeführt haben und sich so bezahlt machenwollen, Zürich wirb mit nähen» Untersuch beauftragt, Absch, 744, gg.

«I, Erbsachc».

-Art. 178, (1562), Vor den eilf Orten, denen Dießcnhofcn zugehörig, klage» Niklans Gall undHans Mänishofer, Baumeister der Stadt Constanz, als Vögte des Hans Melchior Stcinbok, unterBeistand der Boten der Stadt St, Gallen, gegen Balthasar Stcinbok, Convcutual zu St, Gallen undgegenwärtig Statthalter dcS Klosters St. Johann, und gegen Hans Lupoid Trebel von Bade» mitBeistand des Balthasar Tschudi, Landvogts der Grafschaft Toggcnburg, vom Abt von St, Gallen ihnenbeigeordnet, daß ihrem Vögtling sein Erbe vorenthalten werde, und verlangen, man möchte ihrer Gegen-vartei anbefehlen, ihnen den Knaben, als Burger zu Constanz, sammt dessen Vermögen zu übergeben,damit sie ihn nach Gebühr erziehen können. Die andern dagegen begehren, daß die Stadt Constanz denjungen Steinbok aus dem Bürgerrecht entlasse und den auf des Knaben Vermögen zu Dießenhofcn ge-legten Arrest aufhebe. Endlich eröffnet der Gesandte von Constanz HanS Muudprat! Der Vater desKnaben habe sich mit einer Burgerstochter auö Constanz verehelicht und sei auch Burger geworden; eslei der Stadt Brauch, daß sie die Waisen, reiche und arme, beVogte und erziehe; wenn einer dann mann-bar geworden und nicht Burger bleiben wolle, könne er sein Bürgerrecht aufgeben und mit seinem Ver-mögen ohne allen Abzug fortziehen; die Stadt hoffe bei dieser ihrer alten Uebung verbleiben zu können,Der Handel wird in den Abschied genommen, um ihn auf nächsten. Tage gütlich oder rechtlich zu erledigen,Absch, l 62, i. 17??, (1566), Eine Klage des klr, Simon Oswald Hug von Luccrn und seiner Frau, gebornevon Schinen, gegen deren Bruder Hans Konrad von Schincn über Benachtheiligung im Erbthcil wird inden Abschied genommen, (S, d. Absch, 268, o.), 18tt. (1567), Hans Konrad von Schinen begehrtAufhebung des von seinem Schwager llr. Hug auf sein Gut im Thnrgau gelegten Arrests, Leztcrer beschwertsteh nochmals über Bcnachtheilignng seiner Frau in ihrem Erbtheil, Der Handel wird ans künftige Jahr-rechnung gewiesen, (S. d, Absch, 284, ;-.), 181 Bezüglich dieses Erbschaftsstreits wird nach Anhörungeines Vortrags des österreichischen Raths Paulus von Appenzhofen ein gütlicher Vergleich vorgeschlagen.lS, d, Absch, 288, lll>,). S8Z. (l576), Eine Einfrage des LandvogtS, wie er sich in Betreff Beerbungeiner zu Arbo» ohne eheliche Nachkommen gestorbenen unehelichen Weibsperson zu verhalten habe, wirdin den Abschied genommen, Absch, 859,1, S8Z, Dem Landvogt wird anbefohlen, diesen Nachlaß zuder Eidgenossen Händen einzuziehen, Absch, 867, t.

e. Ehchöiidrl. Chorgericht,

Art, i,8A, <I56l), In Betreff des Chorgerichts in der Landgrafschaft Tburgan wird dem Landsthreibcr von Badeil von den V katholischen Orten aufgetragen, alle Sprüche und Verträge, die Landgraf-schaft betreffend, durchzusehen und es zu berichten, wenn er nichts anderes finde, als daß die Ebebändelim Thnrgau an den Bischof von Constanz gewiesen werden sollen, Es soll darüber auf nächste Tag-leistung zu Baden instruiert werden, Absch, 182, PK,

t, Verschiedene Civilsnchen.

Al'b, !8S, (l564>. Betreffend den Streit zwischen Hauptmann Bötsche von Wuppenau und demStadtschreiber zu Whl wird von der Mehrheit erkennt, daß die Gesandten des Abts von t^t, Galleuversuchen sollen, die Parteien gütlich zu vereinbaren, daß es aber, wenn dieses ohne Erfolg wäre, beidem schriftlichen Befcbl zu verbleiben habe, Schwyz und Unterwaldcn stimmen nicht dazu, Absch, 218, ,>o.