988
Thurgau,
lung an die von Stekborn ausgestellt, sich dort niederlassen zu dürfein Absch, 578, e. 7S. Der
Landvogt wünscht Erläuterung in Betreff des Kaufs von Schlössern im Thurgau, sowie bezüglich desihm entzogenen SiegelgeldS. — Wird all inslruoinlum genommen, Absch, 582, <z, — 7<» (1582). HansFürer, genannt Röslin, Chorherr an der St, Verenastift zu Zurzach, beschwert sich, daß von dem Gut,das er vor einigen Jahren bei Stekborn gekauft und das dann sein Sohn 0r Röslin, Canzlcr zu Heiters-heim, dem er es abgetreten, an Hans Heinrich von Liebenfcls, genannt Lanz, zu Gündelhard verkauft habe,der „Cardinal" von Konstanz und die von Stekborn 100 Gld, Einzuggeld fordern, und bittet um Rath,wie er sich zu Verhalten habe, — Dem Landvogt wird aufgetragen, sich über den Sachverhalt genau zuerkundigen und auf nächste Jahrrechuung darüber zu berichten, Absch, 626, K. — 77. (1584). Die Ge-brüder Ruprecht, Hans und Kaspar Meyer von Konstanz bitten um Aufnahme als Landsaßcn im Thur-gau, Da die Mehrheit dieses zu bewilligen keine Vollmacht hat und da die V katholischen Orte vernom-men, daß alle drei sich zur neuen Lehre bekennen, so wird ihr Gesuch ml instruanclum genommen, Absch.685. i. — 7«. Die Meyer von Konstanz will mau in ihrem Gesuch um die Niederlassungsbewilligung
ans nächstem Tag abweisen, weil sie der katholischen Religion gar nicht geneigt sind, Absch, 689. i.
7». Das erneuerte Ansuchen der Gebrüder Meyer wird wiederum in den Abschied genommen, Absch.691, t>. — 80 (1585), Dietrich Renner, genannt Staldimann, bittet um Verwendung bei denen vonStekborn, damit ihn diese als Bürger annehmen, wessen sie sich lediglich weigern, weil er katholisch sei, —Das Gesuch wird all instiuonclum genommen, Absch, 709, e.
7. Beseztlng der bischöflichen Vogte» Bischofszell
(Siehe auch: Deutsche gemeine Vogteicn überhaupt. Art.
Art. «1. (1562). Man soll nachforschen, mit welchen Rechten Gottlicben dem Bischof von Konstanz,der einen Lutherischen zum Vogt daselbst erwählt hat, übergeben worden, Absch. 158. e. HZ (1578)-Lucern bemerkt: Es habe vernommen, daß der Bischof von Konstanz oder seine Anwälte die bischöflichenVogteicn Bischofszell u, a, m,, die in der Grafschaft Thurgau gelegen, mit Schwaben besczcn, während siedoch mit Eidgenossen sollten bcsezt werden, und beantragt entsprechende Schritte dagegen. Weil manjedoch darüber ohne Vollmachteil ist, wird dem Landvogt anbefohlen, solche Besezungen der Vogteiennicht zuzugeben. An Herrn Wohlgemulb wird geschrieben, daß es dem Bischof „zu gutem Gunst" ge-reichen würde, wenn er diese in der Grafschaft Thurgau gelegenen Vogteien mit Eidgenossen besczcnwürde. Auf künftiger Tagsazung zu Baden soll auch Herr Wohlgemut!) crmahnt werden, diese Vogteienmit allem Kriegsbedarf auszurüsten und nicht wie bisher leer stehen zu lassen, damit sie auf alle Fällevorbereitet wären, Absch, 548, o. — «8. An Herrn Wohlgemut!) zu Konstanz wird wiederum geschrie-ben, er möchte dafür sorgen, daß die Vogtci Bischofszell nicht mit Schwaben, sondern mit Eidgenossenbcsezt werde, und möchte darüber antworten. Absch, 558, i. — 84. (1579). Hinsichtlich der Vogtei Bi-schofszell will man noch bis zum Mai warten, ob der Cardinal kommen werde; wenn nicht, so soll mansich zu Zürich oder Baden nach dem Vertrag umsehen und auf nächster Tagleistung zu Baden weiter inder Sache handeln, Absch, 560, I<. — 8«. Statthalter Wohlgemuth entschuldigt den Bischof bezüglichder Ernennung des jungen Gall zum Vogt zu Bischofözell, (S, d, Absch, 566, ?.),