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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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1598

Elaste heißt die Abtheilung der geistlichen Pfründen und Pfarreien in bestimmte Bezirke. In der Wandt waren deren fünf, nämlichdie von Lausanne, Mellingen, Averdon, Morsee und Grandson oder Orbe. Jede Claß erwählte einen Decan und vier Iure»-Am Anfang jedes Jahres hielten sie eine allgemeine Versammlung, Capitel genannt. (0.)

Commcndamcnte. Gerichtliche Befehle, Gebote und Verbote.

Commises > f. Echantes.

Corpus. Die Gesammtheit eines Pfrnndeinkommens.

Coup de Guct, s. Messelerie.

Cur. la Cure, Pfarrhaus, in der Regel aber Pfarrpfründe.

Dinghof (curia llaminicalis). Der Hof, auf dem die jährliche» Gerichte gehalten wurden und den in der Regel der Vogt inue hatte, l

DingSkauf. Kauf auf borg.

Echantes und Commifes. Das Recht des LchcnShcrrn, das Lehe» zurükznziehcn, sobald der Vasall den Bedingungen nicht nachkown'äunter denen er das Lehen empfangen hat. Auch die Erblche» sind der Commise unterworfen, wenn die Inhaber sich weigern, ^auf den Grundstüken haftenden Grundzinse zu entrichten, oder wenn sie selbe vernachlässigen oder verlassen. (O.)

Egcrde, Aeg erde. Ehemals gepflügte Aker gewesene Feldfläche, die später zu GraSwuchs, in der Folge wohl gar zu Holz, verwemwurde oder ganz öde liegen geblieben ist. (LI.)

Ehrschaz ist eine Gebühr, die bei Veräußerung eines Guts oder bei sonstiger Veränderung, sei es durch Kauf oder Todesfall des Besiz^'an den Zins- oder Lehensherru von dem Käufer oder Erben zu entrichten ist. <?f.)

Entraige, Entrage, In gang, Antritts - oder Eingangsgebühr, s. Abergament.

Erkennen, s. Reconnaissance.

Fach für den Fischfang. Ein in der Regel von halbmondförmig in den Boden gestckten Baumästen gemachter, meistens in der Aästdes Ufers, überhaupt an seichten Stellen, befindlicher schmaler Durchgang, in welchen die Fischbären Mensen) gelegt werden. ^bedeutet das Wort Fach einen aus Faschinen gebildeten Damm oder Wuhr in Flüssen. Ue berfachen heißt soviel als zu u>vom Ufer das Fach anlegen, wobei dann der Zug des Wassers sich an das entgegengesezte Ufer wirft.

Fahr, das, nennt man die Fähre über einen Fluß; daher Fehr, Fährmann, die Person, welche die Ueberfahrt leitet. Feh^"heißen in der Folge alle Schifflente, auch jene, welche auf offenen Gewässern fahren.

Fall. Die bei der Veränderung, die sich in einem Lehengute, sei es durch Tausch n. s. w., oder durch Tod zuträgt, dem LehensM"gebührende Abgabe, meist das beste Stük Vieh im Stalle lBesthaupt), oder statt dessen auch Kleider <Gewandfall), Harnisch u. s-zuweilen auch der dritte Theil alles Gutes. <Lk.)

Fascinagc. Branchage. Die Verfertigung von Reisigwellen und die Befugniß, Zweige dazu von den Waldbäumen abzuschuti^'jedoch ohne den Stamm anzugreifen. (II. v. Ii.)

Faßmus, FastmuoS. Früchte von Oelpflanzeu, Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte und Gemüse, Fastcnspeisc. (Uk.)

Fenster und Wappen. Wappenfenster, d. h. Fenster mit auf die Scheiben gemalten und eingebrannten Wappen.

Fcucrseil. Wohl der heutige Schwefelfadcn.

Fcuerstatt. Herdstatt. Herd, in der Bedeutung eines bewohnten Hauses. l?k.) Feuerstatthafer, s. Advoyerie. Feuerstszinse, s. Foccages.

Fischenze. Ort, wo gefischt wird, dann aber auch und vorzugsweise das Recht zu fischen. s?k.)

Foccages, Fcuerstattzinse, sind jährliche Abgaben für Venuzung von Forsten, Waiden, Wege» ».s.w., von Seite solcher, ^nuzuugsberechtigt sind, ohne Eigenthümer zu sein. Droit -In loccagc wird das Recht auf diese Abgaben genannt.

Fricdbruch im engern Sinne ist die Verlezung eines zwischen zwei Individuen oder Familien auf bestimmte Zeit gelobten Ftl^"durch Wort und Werk; im Gegensah hievon wird Landfriedensbruch die Störung der öffentlichen Ruhe genannt.

Fricdgeld. Die Summe, welche Frankreich jährlich gemäß Artikel 1y des ewigen Friedens <v. M. Novcmb. 1516) mit de» Eidgett^"an die XIII eidgegenössischen Orte und die Landschaft Wallis zu bezahlen hatte.

Fürgschrift, Für schreiben. Eine schriftliche Verwendung für jemanden.

Futterhaber. Hafer, der behufs der Fütterung der Pferde des Vogts entrichtet ward, wenn derselbe zur Abhaltung der Jahresgerü?in die Dörfer kam. <?k.) Später -kommt die Bezeichnung namentlich vor im Sinne einer stehenden Abgabe an die Vogte>jeder Feuerstatt.