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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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I.

Erläuterung ungewöhnlicher und ungebräuchlicher Ausbrüte.

Pergament. Albergament. Vertrag, durch welchen jemand einem andern die Benuznng eines GrundstükS zu einem Erblehen, alsErbpacht' überläßt Ein Stük Land jemanden abcrgieren heißt soviel als dasselbe als Erblehen vergeben. Der Inhaber einessolchen ErblehenS heißt Abergatär. Die bei Nebernahme eines solchen LehcnS zu bezahlend- Summe heißt Entrage. (E.)«"enscmcnt Zuerkcnnnng eines LehcnS. Ceuses heißen die von den Lchcntragcrn z» entrichtenden Zinse, welche entweder direkte. Zinse, oder Grund - und Bodenzinse (Eonses kaneivros) find. Censivre ist soviel als ein Bezirk zinSpslichtigen Landes,^chkam, Akcrnin, bezeichnet das Recht zur Eichellese für die Aast der Schweine.

^inodiation. Soviel als Verleihung.

kdboyeric Avoineric (avonaria, avenalionm). Die Verpflichtung zur .ahrlichen Ablieferung eu.es befl.mmten Quantums Hafer,.ursprünglich für die Pferde des die Gerichte haltende» Gerichtsherrn. Die Avo.ner.e konnte auch ein Feuerstat.zinS sein und hieß' dann Feuerstatthafcr. <Ist)

^Njrnd, Gcmeinwaide, Gemeintrist.

.. Der Schiedsvertrag sCompromißt beim schiedsgerichtlichen AnSt.ag von Streitigkeiten.

^»twortcr. Beklagter in einem Proceß.

^dprcliation. Nachlaß.

^flllufcrtation, Sonfertc, hieß die Abgabe von Edellehcn.

^isall. Concurs, Geldstag.

Auswurf. Vorschlag bei Wahlen.

Bandit. Verbannter, Flüchtlinge ist also mit dem heutige» Begriff Bandit mcht gleichbedeutend. Verbanditcn heißt soviel als

verbannen.

^itag. s.Tag.

kreihtigcn, jemanden, will sagen, gegen ihn einen Proceß anheben.

Ballung nnnnte man die Besoldung, das Einkommen der geworbenen KriegSlcutc.

^chct de bl«' de Moisson. Eine Kornabgabc an Pfründen,brecht. Iagdrccht auf Geflügel und kleines Wild.

'sk. Bis wind. Nord - oder Rordostwind; daher biscnhalb die Richtung gegen Norden oder Nordost, windshalb dagegen die

entgegengesezte Richt.nig bezeichnet.

>iue. Werchblaue. Soviel als Hanfmühle, Hanfreibe. sLk.)

^^krhosen, auch Schlotter- oder Pomphosen, soviel als sehr weite Hosen.ü"te. Ein eingezäuntes Stuk Land smcist Allmendland), wo man Hanf, Flachs, Rüben, Bohnen u. dgl. pflanzt. <8t.) Aber auch ein

»ist Bäumen bepflanztes, eingeschlagenes Stük Waideland,kkscs, s. Accensement.

Anmerkung. AI« Quelle» wurden b-nujt: Ooutuinier >iu l>ays cko v-uck, cltiert c:. Aintüche Sammlung der Sllern eidg. Adschiede.z k, »on «echter; cit. ?. Ick. Bd. VIII. von M-Yer »- Knonau; cit. «. v. X. Da« HabSburg-O-st-rr-ichische Urbarbuch vonPfeiffer; eil. I-k. - R-chtSg-sckichtc der Stadl und Republik Lucern von Pb. A. S-z-ss-r; cit. 8. Schweizerische« Idiotikon von' ^ Stalder; eil. 5t.