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Textus Ordinationis Anno 1556. 1557 & 1562 editae.Additiones & declaratio-nes de Anno 1564Van der Præscription oder Verjährung / und inwas fellen die kein stat hat.(63)CAP. LX.ES gehören aber zu einer rechtmässiger præscription und ver-jährung der langen zeit / wie obgemeldt / fünff wesentlicherStück / nemlich ein auffrichtiger guter Glaub / auch frommGewissen / item ein zulässiger billiger Titul / item daß keine läster-he bößheit in besitz des Dings / so praescribirt werden soll / erfun-den werde / als daß durch Raub / Diebstall oder dergleichen etwas be-herbracht / item daß solch Gut dem præscribirendem offent(64) und ohn rechtmaͤſſizugestalt / und die zeit / wie obgemeldt (64) verlauffen sey.ge bekrönung.Außzug wider die Personen der gezeugen.(65)CAP. LXIII.Je Elteren sollen vor und wider ihre leibliche Kinder / dergleichen und hinwider die Kinder wider ihre leibliche Elteren ge-zeugnuß zu geben nicht zugelassen oder getrungen werden / son-erlich in Sachen / die Leib / Ehr und glimpff belangen / aber in anSachen / da es Gegentheil zuläst / oder so man kein ander Be-(26) als in hylichs vor-haben mögte / (66) sollen sie zu Gezeugen auffgenohmen werden. wurden / nachgescheidenund der Kinder alter.Außspruch der nichtigkeit außgesprochener Urtheil.(67)CAP. LXV.Nd erstlich so ist ein jedes Urtheil / das auff allen gebottenenFeyrtagen außgesprochen / obwol die Partheyen in die eröffnung bewilligt / nichtig. Dergleichen / dieweil in zeit der feri-zu notturfft des Menschen ingesetzt / als im Arn und Herbstgerichtliche Sachen und Händel ruhen sollen / darumb so kan zuselbigen zeit kein kräfftig Urtheil außgesprochen werden / es wärein sach / daß die Partheyen auff solche ferien vorhin verzegen / alß(55) wie imgleichen disirtheil / so der bitt vorgean kan das Urtheil als nichtig nicht widerfochten werden. (68)wendter klag nit gemäßgestellt / nichtigAußzug wider die appellation / warumb die nichtzulässig.(69)CAP. LXVI.Jtem ein appellation von einer beschwerung (70) geschehen / sic) so nit krafft einefolgends durch den Richter revocirt oder abgeschafft / mag dar= Endurtheils hat.nach nicht verfolgt werden.wwander appellant nach gethaner appellation wiederumb ver-außerhalb / sorigen Richter erscheinet / und sich nachmals (71) in handlung gescheitsbrieff begehrteso fällt die appellation / und wird dadurch in sich selbst erlo-Wie,C ij