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Verordnung die Religionsfreiheit in den kurpfälzischen Landen betreffend
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von einem alten Rückstand Praetensiones gemachet werden, indeine Sie selbsten nichts genossen.9. Und gleichwie die Verwaltung pari numero Religionisvon Reformirten und Catholischen anjetzo angeordnet / und der-selben Unter-Bediente in fünff siebenden Theil Reformirten be-stehen werden; Also wollen Ihro Churfürstliche Durchl. beyjedesmahliger Vacantz selbige wieder mit Reformirten besetzen /und der Reformirten Kirchen- und Verwaltungs-Räthen imterthänigsten Vorschlag jederzeit deßwegen erwarten / und dentüd tigsten annehmen / wo aber die Corpora durch Admodiationes, gleichwie bißhero, administriret werden, solle nicht auffdie Religion, sondern auff die Meistbietende reflectiret, jedochkeine Geistliche von beederseits Religionen darzu admittiretwerden.10. Denen Reformirten Pfarrern und Schuldienern wol-len Ihro Churfürstliche Durchl. gleiche Freyheit und Immuni-tät von allen Oneribus geniessen lassen, als von Schatzung,Wacht, Frohn, und allen übrigen Lasten, wovon sie unterdenen ihrer eigenen Religion zugethanen Herrschafften befreyetseynd, und sis sub praetextu juris Patronatus, Collaturae &c. sebey Deroselben Vorfahren, denen Churfürsten PfaltzgrassenCarl Ludwig und Carl, Christmildesten Andenckeus, nicht inObservantia gewesen, an ihren Functionen nicht hindern lassen.11. Versprechen und wollen Ihro Churfürstliche Durchlauch, daß es mit dem Ober=Ambt Germersheim auff nachfol-gende Weise gehalten werden solle / nehmlich daß wegen der Ge-wissens Freyheit, Ehe=Sachen, ungehinderten Exercitii Publici-cum annexis & privati an allen und jeden Orthen dieses Ober-Ambts die Geistlichen, Jurisdiction, Jurium Parochialium & curae animarum, Auffrichtung neuer Kirchen mit Thurn, Glo-cken, und Zugehörungen, Schulen, Pfarr= und Schul-Häuseren, eben auff denselbigen Fuß gehalten werden solle.wie Ihro Churfürstliche Durchl. solches in Dero übrigen Chur-Pfältzischen Landen zu halten / unterm heutigen dato declarirethaben, zu dessen Folge dem Reformirten Kirchen=Rath / so vielPfarrer