Druckschrift 
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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lb oblatione cautionis de Iudicio sisti & IudicasVolvi, entweder guet: oder rechtliche antwortzugeben erbotten/ vnd noch erbietig seindt/ gewie-sen werden sollen/ Vnd dan das diß orths nebenden Reichs Lehen / auch etliche ansehnliche Allodi-al / vnd eigenthumbliche güter vorhanden / zu de-nen einiger Extraneus mit fuͤegen nicht zusprechen /vnd daß in solchen fällen abermahlen zu recht ver-sehen / wan jemandt zu einer solchen vermischtenverlassenschafft / der Lehen vnd eigenthumblicherguter zusprechen / daß er dasselbige / auch der Lehen-herr selbsten nicht anders / als mit ördentlichemRechten / vnd von des Possidirenden Erben handt /bey verleust seiner Action erfordern/ vnd empfan-gen soll.Also hat demnach hierauß ein jeder vnparthey-ischer / dem die gerechtigkeit vnd die gemeine wol-fahrt des Vatterlandts Teutscher Nation lieb ist /hochuernunfftig abzunehmen vnd zuschliessen / daßHochgedachte beyde Fursten / ahn statt ihrer FF.G. Principalen/ bey apprehendirung vnd nu-Gmehr / Gott gedanckt / reiviger continuirung derPossession jrer angefallenen Succession dieser Fur-stenthumb / Gulich / Cleue vnd Berg / vnd darzugehöriger Graff: vnd Herrschafften anderst nichtsvorgenohmen vnd verhandlet/ dan was sie zu er-langung