vnd vngewöhnliche Proces/ leichtlichen vrsachvnd anleitung geben möchten / in erwögung / vn-schwer die vnfelbare rechnung zumachen / dasauch andere mächtige außländische Potentaten einwachendes aug auff diese sachen werffen / vnndleichtlich mit in das spiel gerathen dörffen / dar-durch aber dem Hey: Röm: Reich nit allein ein an-sehnliches entzogen / sondern auch ihre FF. GG.vnd deroselben Principales ihres wolbefuegten vn-widersprechlichen Rechtens wider des Reichs heil-same clare vnd vndisputirliche verordnung / vnd er-langte ansehenliche confirmirte Kays: Priuilegiaentsetzt werden möchten / Da doch hingegenReichskundig vnd vnwidersprechlich/ das ihrerFF. GG: geliebten Herrn Oheimbs vnd Vettern /Weilandt Hertzog Johan Wilhelms zu Gulich / rc.F. G. Christmilten angedenckens keine naherebluetzfreundt vnd Erben ab intestato, dan S. F. G.Schwestern / vnd Schwester kinder hinderlassen /das auch von vnfurdencklichen jahren / das jus ma-ioratus & Primogenituræ bei der Succession in die-sen Landen vblichen herkommen/ vnd also nit zuGG. Principalzweifflen / das einer auß ihrer Fmittel der alleiniger vnd vniuersal succession in die-sen Landen befuegt sein muß. Beuorab weiln ihreFF. GG. vnd deroselben Principales in gleicherKqualitet
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
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