Druckschrift 
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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facto ohn einige fernere erklerung gefallen sein sollen /ernstlich vnd vestiglich gebietet / vnd wollen daß jhr ohnvnsere erlaubnuß vnd bewilligung keinen Interes-senten, wer der auch sey / für ewern Herren oder O-brigkeit erkennet vnd ahnemet / noch denselbigeneinigen Beyfall thuet / hüldiget / oder in andereweg beypflichtig machet / sondern biß die Sachenahn Vnserm Kayserlichen Hoff / da sie allbereit an-hengig / vnd dahin sie gehörig / gentzlich entscheiden wer-de / damit in ruhe stehet / diß vnd kein anders thut alslieb euch ist obbestimbte peen vn straff zuvermeiden.Da aber disem Vnserm rechtmessigen Mandat vGebott zugegen/ vnder dessen allbereidt/ es sey mitEinlaß oder Ahnnemung eines oder des andernInteressenten / oder ihrer Gewalttreger / wie auchdurch Leistung einiger Hüldigung / oder sonsten inandere Weegjhtes de facto attentirt vnd fürgan-gen were / Dasselbe alles vnd jedes wollen wir hie-mit alß an sich selbsten nichtige / eigenthätliche / wi-derrechtliche attentata cassirt, revocirt vnd auffge-hebt haben / Caßiren, revociren vnd heben dasselbeauff / jetz alß dan / vnd dan als jetzo nochmals / vndsetzen alles in den Standt / wie es nach Thödtli-chen abgang obgedachtes vnsers Vettern Hertzo-gen Johan Wilhelms zu Gulich seeligen gewesen /oder / seyt dessen durch Vns vnd vnsere Commissa-rien