Druckschrift 
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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den ewigen tagen beieinander vnirt sein vnd ver-bleiben sollen. Vnd darauff vns demütiglich ange-fallen vnd gebetten / das wir solchen auffgerichtenVertrag Vnion vnd verwilligung obbenanter S.L.Fürstenthumb vnnd Landen / auß Kayserlichermacht zu confirmirn / zubekrefftigen / gnediglich ge-ruheten / Jamassen dieselb jungst hiebeuor von wei-landt dem Durchleuchtigsten Fursten vnd HerrnMaximilian Römischen Kaysern vnserm geliebtenHerrn vnnd Vattern / Hochlöblichseliger gedecht-nus / auch confirmirt vnd bestetiget worden. Dashaben wir angesehen / solch des gedachten vnserslieben Schwagers vnnd Fursten Hertzog Wil-helms von Gulich / gehorsamb vnnd zimbliche bit /auch die getrewe / angenehme vnd nutzliche dien-ste so seiner L. vorelteren / vnd seiner L. selbsten wei-landt vnsern lieben vorfahren Romischen Kay-sern vnnd Königen/ auch vns vnnd dem HeyligenRömischen Reiche in mannigfaltige wege offt vndduck williglich erzeiget haben / vnd S. L. hinfuhronicht weiniger zuthun vnderthenig erbietig ist / auchwol thun mag vnd soll/ vnd darumb mit wollbe-dachtem mueth gutem zeitigen rath vnd rechtemwissen gemachten vertrag / Vnion / bewilligunggnediglich confirmiret / bekrefftiget vnnd bestetti-get / Confirmiren / bekrefftigen vnnd bestettigendieselben