Vitzdomben / Vögten / Pflegern / Verwesern /Ambtleuthen / Scholtheissen / Burgermaistern /Richtern / Räthen / Burgern / Gemeinden / vndsonst allen andern vnsern vnd des Heyligen ReichsVnderthanen vnd getrewen / von obberürter vnserKayserlicher macht ernstlich vnd vestiglich mit die-sem Brieff / vnd wollen / das sie offtbemelten vn-sern lieben Schwager vnd Fursten Hertzog Wil-helmen zu Gulich / vn seiner L. Erben / bei obbegriffe-ner Kayserlichen gnad vnd Freiheit/ vnd dieser vn-ser Confirmation gentzlich vnd beruwiglich bleiben /vnd derselben gebrauchen vnd gemessen lassen / Siedaran nit verhindern noch darwider betrüben / be-khümmern oder beschweren / noch des jemandtsandern zuthun gestatten / in kein weiß noch wege /als lieb einem jeden sei vnser vnd des Reichs schwe-re vngnad vnd straff / darzu die peen in obbeschrie-benem Weilandt vnser lieben Herrn Vetters vndSchwehers / Kayser Carls Hochmilder gedecht-nus / begnadungs Brieff bestimpt / zuuermeiden /die ein jeder / soofft er freuentlich hiewider thete vnshalb in vnser vnd des Reichs Cammer/ vnnd denandern halben theil vielbenantem vnserm lieben O-heimb/ Schwager vnd Fursten Hertzog Wilhel-men zu Gulich / oder seinen Erben / so also wider ob-herurte gnad vnd Freiheit beschwerdt vnd betrübtworden /E 3
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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