ergeben / wie gleichfals eine gute anzahl der Gu-lichscher Ritterschafft / vnd alle Stette des Fursten-thumbs Gulich ausserhalb ihrer vier / welche sichauß mangel habender volmacht entschuldiget/ mitwelchen / obwoll ihre F.F. GG. des Reuers halbensich auch bei nahe verglichen / vnd sie also sich deneinhelligen schluß aller dieser Fürstenthumb / Graf-schafften vnd Herschafften zu accommodiren / beisich gantz entschlossen waren / Dennoch seindt sievon ihrem guten vornemen abgehalten/ vnd jrrgemacht / wie am 23. Julij Nachmittags zwischendrei vnd vier vhren vngefehr in diese Statt er-schollen / das nicht allein von dem Graffen vonHohenzollern als Kayſ: Commiſſario / zwei Man-data / eins auff der Cantzley / vnd das ander aufdas Rhathauß thor angeschlagen / sondern auchnachgehendts sowoll ihren FF. GG. selbst / alsauch etlichen von den Gulichschen vnd BergischenStenden / neben etlichen Kayserlichen schreiben in-sinuirt worden / wie die beiligende abgedruckte co-peyen / solcher Kayserlichen Schreiben vnd Man-daten sub num. 5. 6. 7. mit mehrerem zuerkennengeben. Weiln nun ihre FF. GG. bei sich leichtlichermessen konten / das allerhandt gefehrliche wei-therung innen vnd ausser der Landen herauß ent-stehen / die gehorsame Stendt vnd UnderthanengegenB
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten