——O.E. II.Schloß ihre Hoffhaltung vnd residentz angestelt /vnd seindt nach vmbgang etlicher tage von dannennach der Statt Emberich / Reeß / Wesel vnd Dußberg verreist / in welchen sie auch von Burgermei-stern vnd Rhat / vnd der gantzen Burgerschafftmit gleichen freuden vnd fliegenden Fähnlein ein-geführt worden / Vnd haben ihre F F. GG. auchallerseits in allen haubt: vnd andern Stetten die-ses Fürstenthumbs vnd Graffschafft gebürlichenpsucht gethan / wie sie nun baldt darauff die Landt-ßendt des Fürstenthumbs Cleue vnd GraffschafftMarck gen Dinsberg auff dem Landtag zuerschei-tien / verschrieben / seindt ihre FF. GG. daselbstenauch persönlich erschienen / vnd mit jnen nach jn-hält eines hiebei ligenden Reuers sub num. 4. sichvereinbaret / al o das sie die samptliche Stendt desFurstenthumbs Cleue vnd Graffschafft Marck /ihren FF. GG. in nahmen dero Principalen ge-bürliche handtgelühdt vnd pflicht gelaistet / vnd sievor ihren Landtsfürsten acceptirt haben / biß dar-an einer auß ihrer Principalen mittel der rechteSuccessor dieser Landen zusein erklert werde. Ebe-ner gestalt haben sich auch die Landstende des Fur-sier thumbs Berg vnd der Graffschafft Rauenß-berg / alhie auff dem Gulichschen Landtag in ihrerFF. GG. handtgeluebdt / pflicht vnd gehorsambergeben /
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten