lich bleiben zulassen / Vnd das ihre Mayt: ihroselbst vnd dem Heyligen Reich ein mehrers nicht /dan allein soviel die Reichssteuren vnd anders an-belangt / beuor behalten / wie solches die beiligendeabgedruckte copien sub num. 1. 2. vnd 3. mit mehre-rem zuerkennen geben / bei welchem Hertzog Wil-helms hinderlassene Töchter auff den fall des ab-gehenden Mänlichen Stammens zu dieser Lan-den Succession furnemblich berueffen vnd Habili-tirt werden.Wie nun durch den vnwandelbarn willen desAlmechtigen dieser fall sich zugetragen / das derDurchleuchtig vnd Hochgeborn Fürst vnd Herr /Herr Johans Wilhelm Hertzog zu Gulich/ Cleuevnd Berg/ Graue zu der Marck/ Rauenßbergvnd Mörß / als letzter Schwerdt vns Mansstamvon Hertzog Wilhelm geboren / am 25. Martijnegst abgelauffenen Monats mit dem zeitlichenthodt abgangen/ vnd die auch Durchleuchtigste/Hochgeborne Fürstin vnd Fraw / Fraw AnnamChurfurstin zu Brandenburg / vnd elteste Toch-ter / der weilandt auch Durchleuchtigen / Hochge-bornen Fürstin vnd Frawen / Frawen Maria Le-onora in Preussen / rc. auch zu Gulich / Cleue vndBerg / ꝛc. geborne elteste Hertzogin vnd Tochter-vnd dan auch die Durchleuchtige / HochgeborneFürstin
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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