Rhein / in Bayrn / Hertzog / rc. Geben euch No-tario vnd gegenwertigen hierzu insonderheit erbet-tenen gezeugen / in beider ihrer FF. GG. vnd dernChur: vnd Fürstlichen Principalen nahmen zuer-kennen. Obwoll der Röm: Kay: Mayt: vnsermAllergnedigsten Herrn / vnd numehr auch jeder-ment.iglich jnner vnd ausserhalb des RömischenReichs / durch offnen truck vnd gemeines geschreyvnuerborgen / welcher gestalt weilant der Durch-leuchtig vnd Hochgeborn Fürst vnd Herr / HerrWilhelm Hertzog zu Gulich / Cleue vnd Berg /Graue zu der Marck vnd Rauenßberg/ Herr zuRauenstein / Hochseliger vnd Christlicher gedecht-nus / von weilandt Kayser Carln dem 5. im jahrvnsers erlösers vnd seligmachers Jesu Christi 1546von Kayser Ferdinandt Anno 1559. von KayserMaximiliano Anno 1566. vnd von jetziger Kays.Mayt: Anno 1580. vnderschiedliche Privilegia vndConfirmationes erlangt / welche in außtrucklichenbuchstaben nachfolgende clausulam in sich begreif-fen / Das allen Chur: Fursten / Stenden vnd Vn-derthanen bei einer gewisser nahmhaffter peen ge-botten wurdet / ihre F. G. vnd derselben Erben wi-der den inhalt solcher Priuilegien nicht zuuerhinde-rendringen vnd beschweren / noch das jemandtsanderm zuthun gestatten / sondern sie dabei ruehig-lichA 3
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
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