Druckschrift 
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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erhalten oder außgeführt wurdet. Welcher heilsa-men verordnungen wir vns dan destomehr zube-helffen/ dieweil es Reichskundig vnd vnwider-sprechlich ist / daß weilandt der Hochgeborne Fürstvnser freundtlicher lieber Oheim vnd Vetter HerrJohans Wilhelm Hertzog zu Gulich / Cleue vndBerg rc. Christmilter vnd seliger gedechtnus keinenähere bluetsfreundt vnd Erben ab intestato danS.L. Schwestern vnd Schwester kinder hinder-lassen. Vnd weil vnter denselben vnsere Principa-len als die eltiste sich erinnert / das bei der successionin diesen Landen von vnfurdencklichen jahren / dasjus Majoratus & Primogenituræ herkomen / vnd alsonicht zu zweiuelen/ das einem auß vnserer Princi-palen mittel / die alleinige vnd Universal successionin diesen Landen gebüre / vnd das Sie in gleicherqualitet vnd forderung gar keinen Competitorenwissen / So hat jhren LL. vnd GG. vmb so vielmehrvnd von rechts wegen / vor allen andern gebürenwollen / sich der angefallenen Erb: vnd Verlassen-schafft dergestalt / wie von vns obberürter massengeschehen/ zuumderziehen. Sonderlich weil neben denLehen auch viel andere ansehnliche Allodial vnd ei-genthumbliche stück vnd Verbesserungen vorhan-den / zu welchen einiger Extraneus das wenigste nitzu sprechen/ Vnd in solchen fällen zu Recht verse-hen ist / So jemandt / wer der auch sei / zu derglei-