COPIAGerichts beider Chur: vnd Fursten Brandenbur-gischer vnnd Pfaltz Neuburgischer Gewalthaberan vnderschiedliche Potentaten / Chur / Furstenvnd Ständt des Reichs abgangen.Die Succession vnd Possession der FürstenthumbGülich / Cleue / Berg / vnd anderer darzu gegöri-ger Herschafften betreffendt.Je Durchleuchtige / HochgeborneFürsten vnnd Herrn/ Herr ErnstMarggraue zu Brandenburg/ inPreussen / rc. Hertzog rc. Vnd HerrSWolffgang Wilhelm Pfaltzgrauebei Rhein / in Bayren / rc. Hertzog / rc. Setzen inkeinen zweiuel/ man werde nun langsten berichtetworden sein / welcher gestalt Sie sich an statt/ vndvon wegen ihrer FF. GG. Principalen/ der auchDurchleuchtigen vnd Hochgebornen Fursten / vndFurstin / Herr Johan Sigismunden Marggrauenvnd Churfurstens zu Brandenburg / in Preussen /ꝛc. Hertzogs / ꝛc. in ehelicher Vormundtschafft S.Churf. G. geliebten Gemahlin/ Auch FrawenAnna Pfaltzgraffin bei Rhein / in Bayern / rc. Her-tzogin/ rc. nach thödtlichem abgang Weilandt desauch Durchleuchtigen vnd Hochgebornen Fur-sten
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
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