Druckschrift 
Des Churfursten zu Brandenburg/ In Preussen/ zu Gulich/ Cleue/ Berg/ etc. Hertzogen ... Vnd Frawen Annen/ Pfaltzgräuin bey Rhein/ In Bayern/ zu Gulich/ Cleue vnd Berg/ etc. Hertzogin ... Gewalthabere: Herrn Ernsten Marggrauen zu Brandenburg ... Vnnd Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgrauen bey Rhein/ ... denen so sich vnter ihr FF. GG. protection vnd schirm zu Mulheim heußlich niederzulassen begierig. I. Ertheilte Freyheit vnd Priuilegien
Entstehung
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Ihrer F. GG. newlicher zeit ahn denMagistrat zu Colln / rc. abgangenes Schreiben.Es Churfürsten zu Bran-Cdenburg / Jn Preussen / zu Gulich / CleueCvnd Berg / rc. Hertzogen / rc. Vnd Fraw-en Annen Pfaltzgräumen bey Rhein / In Bayern /zu Gulich / Cleue vnd Berg / rc. Hertzogin / rc: Ge-walthabere. Wir Ernst Marggraue zu Branden-burg / In Preussen / rc. Hertzog / rc. Des Ritterli-chen S. Johans Ordens in der Marck/Sachsen/Pommeren vnd Wendlandt / Meister. Vnnd wirWolffgang Wilhelm / Pfaltzgraue bey Rhein / InBayern / zu Gulich / Cleue vnd Berg / rc. Hertzog.5) Rsame besondere liebe freun-de: Was kombt glaublich fur / Was gestaltihr allen eweren Mäburgeren vnd Einge-sessenen der Statt Colln Handels: Hand-S.I wercks: Schiff: vnd andern Arbeitsleuthen5bey verlust ihrer Burgerschafft vnd arbi-tra ri straff / Heuser oder andere Gebew in vnser Freyheit Mül-lenheim anzustellen / zubawen / oder bawen zulassen / noch einigematerialia darzu zukauffen oder zuuerkauffen / jn oder ausser-halb der Statt zubestellen / ab / auß / oder zuzufueren / noch sichdarzu in einige weiß oder manieren gebrauchen zulassen / oder be-dient zuerzeigen / mit anglobung / daß dem jenigen/ so einigenwelcher dawider gehandlet / bestendiglich angeben wurde / zehengoltgulden verehrt / vnd sein nahm gleichwol verschwiegen wer-den solte / öffentlich am 30. negstuerschienen Monats Aprilis aufgehaltener Morgensprach verbotten / Wie dann vns auch eläg-lich anglangt/ daß jhr etlichen Ziegelbeckeren/ SteinmetzerenvndD