ist / vnd van dem heiligen Römischen Reiche auch zu lehen emp-fangen hat / des der brieue hat / da niemandt außgescheiden nochgefreyet ist / die vorbaß ahn ihn gekomen seindt van seinem vat-tere/ oder van jhm/ an seinen zollen jehts hindern oder vnstadedoin sollen in dem rechten/ da man dem Reiche seine Lehen nitminnern möchte / darzu vnd auff den punct haben beyde theil ge-wilkurt / daß dieselben beyde theil darumb des puncts / nach demrechten an vns plieben seindt/ vnd zwischen heut vnd vnser lieberFrawen tag Liechtmessen negstkünfftige / solle ihre jechliche par-theye ihre freunde zu vns gen Costnitz / oder wo wir als dan seinwerden / mit seinen rechten brieuen vnnd kundschafften senden /vns der sachen gelegenheit lauterlich zuunderweisen / vnnd wirsollen darumb zwischen hinne vnd Sanct Georgen tage negst-künfftigen außsprechen / Item auff den punct der da lautet / Sosoll der vorgemelter Hertzog van dem Berg Müllenheim vndMonheim die bewe die in diesem Krieg gemacht seindt / gründt-lich afbrechen / darauff antwort der vorgemelter Hertzog vandem Berge/ daß Müllenheim vnd Monheim sein alde vätterli-che erbe seyn / vnd seine Eltern vnd Vorfahren / dieselbe begrief-fen / befestet vnd gefreyet haben / dieselben auch an seine herlichkeit vnd Palen statt/ vnd hoffet vnd meinet/ was er daselbst ge-bawet habe / das habe er mit rechte mögen thun / vnd habe daranniemandts zu kurtz gethan / vnd seye des nit schüldig abzubrechenvnd man solle in lassen bey seinen vätterlichen erben bleiben / dar-auff hat der Ehegemelter Hertzog gewilkürt/ vnnd ist des beyvns Mayestat zu dem rechten blieuen / also daß er dieselbe Bewein vnser hende geben vnd stellen solle / in solcher massen dan bey-der partheye ihre freunde auff vnser lieber Frawen tag Liecht-messen negstkünfftigen oder dazwischen zu vns senden sollen / jhrerecht vnd kundtschafft daruor zu geben/ so wollen wir den auß-spruch zwischen hie vnnd St. Georgen tag negstkünfftig zumrechten thun vnnd sprechen / Jnd were / daß ein jeder beydepartheyen auf vnser Frawen tag vorschrieben ihre freunde nichtsendent / So mögent wir vmb die vorgemelte außspräche zwi-schen
Druckschrift
Des Churfursten zu Brandenburg/ In Preussen/ zu Gulich/ Cleue/ Berg/ etc. Hertzogen ... Vnd Frawen Annen/ Pfaltzgräuin bey Rhein/ In Bayern/ zu Gulich/ Cleue vnd Berg/ etc. Hertzogin ... Gewalthabere: Herrn Ernsten Marggrauen zu Brandenburg ... Vnnd Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgrauen bey Rhein/ ... denen so sich vnter ihr FF. GG. protection vnd schirm zu Mulheim heußlich niederzulassen begierig. I. Ertheilte Freyheit vnd Priuilegien
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